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Stiftung Friedrich-Wilhelm-Gymnasium Trier - res et verba

Sitz in Trier · anerkannt 2004

Der Stiftungszweck im Wortlaut

1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
2. Zwecke der Stiftung sind die Förderung von Bildung und Erziehung.
Die Zwecke werden dadurch verwirklicht, dass das Friedrich-Wilhelm-Gymnasium Trier unterstützt wird bei der
a) Fortführung und Weiterentwicklung der besonderen humanistischen Tradition des Gymnasiums
b) Förderung von herausragenden Bildungsprojekten und
c) der Umsetzung spezifischer Bildungsziele des Gymnasiums.
Die Unterstützung erfolgt durch Geldzuwendungen. Die Zuwendungen sollen dabei mit einem konkreten Verwendungszweck verbunden werden; über Ausnahmen entscheidet der Stiftungsvorstand nach Anhörung des Stiftungsrates.
3. Sollte das Friedrich-Wilhelm-Gymnasium in Trier geschlossen werden, so werden die vor genannten Zwecke durch die entsprechende Unterstützung einer vergleichbaren Bildungseinrichtung erfüllt.
4. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Leistungen der Stiftung besteht nicht.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Ahornweg 56a
54296 Trier

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist dieser Eintrag einer von 1.190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 2004 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis