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Stiftung 'Haus Mährisch-Schönberg'

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Bad Hersfeld · anerkannt 2001

gemeinnützig

Satzungszweck

Mahnmal gegen Vertreibungen,
Erhaltung, Pflege, Erweiterung und laufende Präsentation der 'Heimatstube Mährisch Schönberg',
Pflege und Förderung des Heimatgedankens im Interesse des kulturellen Erbes der heute verstreut lebenden Vertriebenen,
Dokumentation des aus dem Kreis Mährisch Schönberg überkommenen Kulturgutes seiner deutschen Bewohner,
Dokumentation der allgemeinen Verhältnisse und des Zustandes der Lebensbedingungen im Kreis Mährisch Schönberg vor und nach der Vertreibung seiner deutschen Bewohner,
Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus dem Kreis Mährisch Schönberg und ihrer Eingliederung in den Aufnahmegebieten,
Herausgabe von Publikationen, die sich mit der Geschichte und den heimatlichen Traditionen der Mährisch Schönberger und der Sudetendeutschen befassen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Heimat & Brauchtum: der Hintergrund

Stiftungen für Heimatpflege und Brauchtum erhalten regionale Traditionen, Trachten, Mundart, Museen und Ortsgeschichte. Die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde ist in § 52 Abs. 2 Nr. 22 der Abgabenordnung genannt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 1.778 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Kontaktdaten

Anschrift

Neumarkt 38
36251 Bad Hersfeld

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Dirk Peschel (Vorsitzender), Herr Dr. Jörg Göttlicher (stellvertretender Vorsitzender), Frau Regina Hederich (Beisitzerin)

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung11.07.2001
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtRegierungspräsidium Kassel
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Hessen ist dieser Eintrag einer von 3.154. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 2001 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hessen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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