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Stiftung Homberger Stadtkirche St. Marien

kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Homberg · anerkannt 2008

gemeinnützigkirchliche Stiftung

Satzungszweck

Förderung der Erhaltung, Instandsetzung, Unterhaltung und Nutzung der "Homberger Stadtkirche St. Marien", die "Reformationskirche Hessens", als ein historisch und kulturell bedeutendes Bauwerk in der Stadt Homberg (Efze), ihrer Einrichtung einschließlich der Orgel in enger Zusammenarbeit mit der Evangelischen Kirchengemeinde Homberg, dem Förderverein Homberger Stadtkirche St. Marien e.V., der Stadt Homberg (Efze) und der Denkmalpflege.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Denkmalpflege

Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

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Adresse und Kontaktwege

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Alexander Wilhelm (Vorsitzender), Herr Friedrich Heidelbach (Stellv. Vorsitzender), Herr Joachim Eisenberg (Vorstandsmitglied), Herr Dr. Jürgen Helm (Vorstandsmitglied), Herr Günter Mostert (Vorstandsmitglied)

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2008
Anerkennung21.10.2008
Rechtsformkirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtLandeskirchenamt Kassel
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Fördert diese Stiftung?

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Hessen ist dieser Eintrag einer von 3.154. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 2008 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hessen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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