Stiftung Homberger Stadtkirche St. Marien
kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Homberg · anerkannt 2008
gemeinnützigkirchliche Stiftung
Satzungszweck
Förderung der Erhaltung, Instandsetzung, Unterhaltung und Nutzung der "Homberger Stadtkirche St. Marien", die "Reformationskirche Hessens", als ein historisch und kulturell bedeutendes Bauwerk in der Stadt Homberg (Efze), ihrer Einrichtung einschließlich der Orgel in enger Zusammenarbeit mit der Evangelischen Kirchengemeinde Homberg, dem Förderverein Homberger Stadtkirche St. Marien e.V., der Stadt Homberg (Efze) und der Denkmalpflege.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Denkmalpflege
Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
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Adresse und Kontaktwege
Anschrift
Bindeweg 24
34576 Homberg
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Herr Alexander Wilhelm (Vorsitzender), Herr Friedrich Heidelbach (Stellv. Vorsitzender), Herr Joachim Eisenberg (Vorstandsmitglied), Herr Dr. Jürgen Helm (Vorstandsmitglied), Herr Günter Mostert (Vorstandsmitglied)
Organe
Vorstand
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2008 |
|---|---|
| Anerkennung | 21.10.2008 |
| Rechtsform | kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Landeskirchenamt Kassel |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
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Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Innerhalb von Hessen ist dieser Eintrag einer von 3.154. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Die Anerkennung im Jahr 2008 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
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Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hessen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
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Weitere Einträge im Verzeichnis
In Homberg
Gleicher Zweck
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