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Stiftung Kinderkrebshilfe Darmstadt und Region

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gemeinnützig

Die Stiftung Kinderkrebshilfe Darmstadt und Region ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Darmstadt.[1] Sie ist seit 1991 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Mildtätigkeit.

Zweck laut Satzung

Jedwede Hilfe für krebskranke und chronisch kranke Kinder und deren Familie in Darmstadt und umliegender Region, insbesondere durch Beratung, Betreuung und Förderung, vor allem auch durch ideelle und materielle Zuwendungen. Weiterhin die Beschaffung von Wertsachen, Geld und Sachmittel an steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, die krebskranke und chronisch kranke Kinder beraten, betreuen oder behandeln.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Mildtätigkeit als Stiftungszweck

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Frau Dr. med Jutta Buchhold (Vorsitzende), Herr Dr. Reiner Buchhold (stellvertretender Vorsitzender), Herr Fritz-Georg Freiherr von Ritter zu Groenesteyn, Herr Bernd Maas, Herr Markus Rusam

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

In Darmstadt sind insgesamt 349 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Die Anerkennung im Jahr 1991 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hessen, Eintrag „Stiftung Kinderkrebshilfe Darmstadt und Region“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:DarmstadtLand HessenMildtätigkeitGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 1991