Stiftung Kraft der Gewaltfreiheit - Power of Nonviolence Foundation
Sitz in Wahlenau · anerkannt 2020
Stiftungszweck
Zwecke der Stiftung sind:
1.
die Förderung von Wissenschaft und Forschung (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO);
2.
die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 13 AO);
3.
die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO);
4.
die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 25 AO).
Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch
1.
die Förderung von Praxis in und Forschung zu aktiver Gewaltfreiheit im Sinne von Mohandas Karamchand Gandhi, Martin Luther King, Hildegard Goss-Mayr und anderer namhafter Vertreter und Vertreterinnen gewaltfreier sozialer Bewegungen;
2.
die Förderung der Arbeit der beiden als gemeinnützig anerkannten Vereine „Bund für Soziale Verteidigung e. V.“ und „Institut für Friedensarbeit und Gewaltfreie Konfliktaustragung e. V.“ zu den Themen der aktiven Gewaltfreiheit, Zivilen Konfliktbearbeitung, Sozialen Verteidigung und Friedensbildung im In- und Ausland; dazu gehören u.a. die Förderung von:
a) Projekten;
b) Tagungen, Workshops und Begegnungen;
c) Kampagnen;
d) Publikationen und wissenschaftlichen Forschungsprojekten.
3.
die Unterstützung von vorgenannten Aktivitäten anderer als gemeinnützig anerkannter oder vergleichbarer Vereine und Initiativen sowie von Einzelpersonen im In- und Ausland, die im Sinne einer aktiven Gewaltfreiheit tätig sind oder tätig werden wollen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.
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Anschrift und Kontakt
Anschrift
Hauptstr. 35
55491 Wahlenau
Erreichbarkeit
Gremien und Vertretung
Organe
Vorstand
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Kann ich hier einen Antrag stellen?
Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
Diese Stiftung gehört zu den 0 in Wahlenau erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Das Anerkennungsjahr 2020 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
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Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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