Stiftung LandCampus
Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Bad Liebenstein OT: Schweina · anerkannt 2023
gemeinnützig
Stiftungszweck
§2
Stiftungszweck
(1) Die Stiftung dient dem Erhalt und der Neubelebung der ehemaligen lndustriequartiere im
Bad Liebensteiner Ortsteil Schweina sowie der Entfaltung von Kreativ- und Innovationspotenzialen
für die regionale Entwicklung. Dies beinhaltet die Schaffung vielfältig
nutzbarer Räume und eines regionalen Netzwerks, wodurch Impulse zur
interdisziplinären Zusammenarbeit geschaffen werden sollen. Die Stiftung soll sowohl
fördernd als auch operativ tätig werden.
Zwecke der Stiftung sind die Förderung von Kunst und Kultur, der Bildung und
Erziehung, der Heimatpflege und Heimatkunde, der Wissenschaft und Forschung, des
Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie der Ortsverschönerung, des
öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugendhilfe,
des Sports sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
1. Unterstützung der Jugendkunstschule ab dem Jahr 2024, in welcher ein vielfältiges
Kurs- und Workshop-Angebot im Bereich der kulturellen und künstlerischen Bildung
angeboten wird durch Mittelzuwendungen nach § 58 Nr. 1 AO;
2
2. Unterstützung des soziokulturellen Zentrums Maßstabwerk zur Förderung der
Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ab dem Jahr 2024 durch
Mittelzuwendungen nach § 58 Nr. 1 AO;
3. Veranstaltung von Vorträgen und Ausstellungen, die Veröffentlichung von
Publikationen, die Durchführung von Fotografieprojekten, die Ausrichtung von
(Bürgerbeteiligungs-)Formaten beispielsweise zur Industrie- und Gründergeschichte
Schweinas und zum Lebenswerk des Pädagogen Friedrich Fröbel, der in
Schweina gewirkt hat;
4. Wissenschaftliche Veranstaltungen und Forschungsvorhaben zur Begegnung des demographischen
Wandels im ländlichen Raum beispielsweise durch die Förderung von
wissenschaftlichen Vortragsreihen und durch Vergabe von Forschungsstipendien;
5. Ortsverschönerungen im ländlichen Bereich durch Erhaltung identitätsstiftender (Bau-)
Kulturwerke, wie zum Beispiel der Erhalt der Denkmale Maßstabwerk, Pfeifenfabrik und
Verwaltungsgebäude in Schweina mit Übernahme durch Erbbaurechtsvertrag;
6. Erzielung von Synergieeffekten im Gesundheitswesen durch die Förderung von Gesundheitsangeboten
die sich an den Lebenslagen der Menschen orientieren, beispielsweise
durch Angebote zur Prävention und Gesundheitsförderung für ältere Menschen
(insbesondere Förderung der physischen und psychischen Gesundheit) und für Kinder
und Jugendliche (insbesondere durch Förderung der körperlichen Bewegung und gesunder
Ernährungsweisen);
7. Schaffung von Angeboten zu altersgerechten Themen und Bedarfen von Kindern und
Jugendlichen zum Beispiel durch die Einrichtung einer Lernwerkstatt für den
technischen und naturwissenschaftlichen Bereich;
8. Förderung des Fair-Play-Gedankens im Vereinssport sowie die Förderung des Kinderund
Jugendsports, insbesondere durch fachliche und finanzielle Unterstützung bei der
Bereitstellung von Sportgeräten und Sportmaterialien sowie bei der Aus- und Fortbildung
von Übungsleitern, Wettkampforganisatoren, Vereinsvorständen sowie Kampfund
Schiedsrichtern.
9. Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung und zum Schutz der Natur und zur Pflege
der Landschaft in Thüringen insbesondere durch Förderung des Erhalts von Bergwiesen
und Streuobstwiesen und weiterer geschützter Biotope in der Region Altenstein und
westlicher Thüringer Wald sowie des Schutzes der Artenvielfalt nach den gesetzlichen
Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes und des Thüringer Naturschutzgesetzes;
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Anschrift und Kontakt
Anschrift
Rudolf-Breitscheid-Straße 1
36448 Bad Liebenstein OT: Schweina
Erreichbarkeit
+493696136165
post@stiftung-landcampus.de
stiftung-landcampus.de
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§6 Organe der Stiftung (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Stiftungsrat. §7 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus 3 bis 5 Mitgliedern. Mit Ausnahme des Gründungsvorstandes wird er durch den Stiftungsrat bestellt. Eine Wiederbestellung ist zulässig. §8 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind einzelvertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis gilt als vereinbart, dass der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes die Stiftung allein vertritt. Im Fall der Verhinderung des Vorsitzenden wird die Stiftung durch den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten.
Organe
Vorstand Mitglieder: 4 Stiftungsrat Mitglieder: 12
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 20.10.2023 |
|---|---|
| Rechtsform | Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Antrag und Förderpraxis
Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.
Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Bad Liebenstein OT: Schweina verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Diese Stiftung gehört zu den 0 in Bad Liebenstein OT: Schweina erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Die Anerkennung im Jahr 2023 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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