Stiftung Lebenshilfe Duisburg
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Duisburg · anerkannt 2007
gemeinnützig
Satzungszweck
Die Satzung der Stiftung Lebenshilfe Duisburg wurde am 1. März 2007 von der Bezirksregierung Düsseldorf offiziell anerkannt. Darin ist der Stiftungszweck genau beschrieben. Wenn Sie daran Interesse haben, können Sie die Satzung hier nachlesen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Der Bereich Mildtätigkeit
Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Adresse und Kontaktwege
Anschrift
Mülheimer Str. 200
47057 Duisburg
Erreichbarkeit
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Vorstand: Michael Jansen -Vorsitzender- (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Dagmar Frochte -Stellv. Vorsitzende- (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Peter Wetzel (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - )
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2007 |
|---|---|
| Anerkennung | 01.03.2007 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Kann ich hier einen Antrag stellen?
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.
Das Land Nordrhein-Westfalen führt 4.871 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
In Duisburg sind insgesamt 64 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Die Anerkennung im Jahr 2007 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Nordrhein-Westfalen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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In Duisburg
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