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Stiftung Leistungssport Hamburg

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 2002

gemeinnützig

Zweck laut Satzung

Unterstützung der Leistungssportförderung in der Freien und Hansestadt Hamburg mit dem Ziel, zur Entdeckung sportlich talentierter Kinder und Jugendlicher und ihrer Zuführung in die Vereine, zur gezielten Förderung von Nachwuchssportlern und zum Verbleib von Spitzensportlern in Hamburg beizutragen. DieDies geschieht vor allem durch finanzielle Zuwendungen an die für die Förderung des Leistungssports verantwortlichen Institutionen in Hamburg, Privatpersonen, die dem TEAM HAMBURG angehören, sowie die Organisationen, in denen Leistungs- und Nachwuchssportler betreut werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Sport & Freizeit als Stiftungszweck

Sportstiftungen fördern den Breiten- und Nachwuchssport, unterstützen Vereine bei Anschaffungen und Anlagen oder vergeben Stipendien an Talente. Die Förderung des Sports ist in § 52 Abs. 2 Nr. 21 der Abgabenordnung ausdrücklich als gemeinnützig anerkannt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 2.686 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Adolphsplatz 1
20457 Hamburg

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2001
Anerkennung2002
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Fördert diese Stiftung?

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 2002 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis