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Stiftung Maritim Hermann & Milena Ebel

Sitz in Hamburg · anerkannt 2006

gemeinnützig

Zweck laut Satzung

Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Stiftung ist a) die Förderung von Kunst und Kultur, b) die Förderung der Wissenschaft und c) die Förderung mildtätiger Zwecke sowie auch d) die Bereitstellung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die die vorgenannten Zwecke fördern. Die Stiftungszwecke werden insbesondere wie folgt verwirklicht: a) Die Durchführung von Vorträgen oder Symposien zu Themen der Malerei, Bildhauerei, Musik und darstellenden Kunst. b) Die Durchführung oder Unterstützung von Aufführungen von Oper, Theater und Orchestermusik. c) Die Durchführung von Ausstellungen lebender Künstler, die auf dem Gebiet der Malerei und Bildhauerei tätig sind, z. B. durch die Beschaffung und Finanzierung geeigneter Ausstellungsflächen sowie damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen. d) Die Beschaffung von Instrumenten und Unterrichtsmaterialien zur musikalischen Ausbildung an Schulen und in Kindertagesstätten. e) Die Vergaben von Forschungsaufträgen an Doktorandinnen und Doktoranden sowie Lehrstühle deutscher Hochschulen auf dem Gebiet der Kunst und Kultur, insbesondere auch der Musikwissenschaften und für die Allgemeinheit frei zugängliche Veröffentlichung der Forschungsergebnisse durch geeignete Medien (z. B. Bücher, Internet). f) Die Vergabe von Auslandsstipendien an hochbegabte und/oder bedürftige Studentinnen und Studenten der Musikwissenschaften an deutschen Hochschulen entsprechend einer vom Vorstand erstellten Vergaberichtlinie. g) Die Unterstützung von gemeinnützigen Einrichtungen, die sich um Personen kümmern, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes hilfsbedürftig sind. h) Die Unterstützung von Museen gemeinnütziger oder öffentlich-rechtlicher Träger; insbesondere durch finanzielle Mittel. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Soweit die Stiftung keine eigenen Projekte durchführt, dürfen die zeitnah zu verwendenden Mittel der Stiftung nur an andere gemeinnützige Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts weitergegeben werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Kunst & Kultur tun

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

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Anschrift und Kontakt

Anschrift

An der Alster 9
20099 Hamburg

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Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Von den 1.419 Stiftungen mit Sitz in Hamburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Die Anerkennung im Jahr 2006 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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