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Stiftung Schüler Helfen Leben

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Berlin · anerkannt 2002

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Projekten der humanitären und sozialen Hilfe für Kinder und

Jugendliche sowie die Förderung der Jugendarbeit. In erster Linie sollen diesem Zweck dienende

Projekte, die unter der Federführung von "Schüler Helfen Leben e.V." entstanden sind und aufgebaut

wurden, langfristig und nachhaltig abgesichert werden. Ziel ist dabei der Aufbau und die Erhaltung

einer Zivilgesellschaft. Das Fördergebiet ist grundsätzlich räumlich nicht eingeschränkt.

Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch Finanzierung und Durchführung von Projekten und

Vorhaben nach den im Zweck verankerten Grundsätzen und durch Erhaltung und Betrieb nationaler

und internationaler Jugendbegegnungsstätten. Der Stiftungszweck kann auch durch die Entsendung

freiwilliger Helfer verwirklicht werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Axel-Springer-Str. 40
10969 Berlin

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Besteht der Vorstand aus drei oder mehr Mitgliedern, sind auch jeweils zwei andere Vorstandsmitglieder gemeinsam zur Vertretung der Stiftung berechtigt.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus einer, drei oder fünf Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2002
Anerkennung15.03.2002
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtMinisterium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Fördert diese Stiftung?

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Diese Stiftung gehört zu den 1.230 in Berlin erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Die Anerkennung im Jahr 2002 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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