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Stiftung Weimarer Mal- und Zeichenschule

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Weimar · anerkannt 2003

gemeinnützig

Zweck laut Satzung

§2
Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst, Kultur und Bildung, ohne jedoch eigene Projekte durchzuführen.
(2) Dieser Zweck soll insbesondere verwirklicht werden durch
a. die Unterstützung der Arbeit des Weimarer Mal- und Zeichenschule e. V.,
b. die Heranführung von interessierten Laien aller Altersstufen an die Bildende Kunst,
c. den Erwerb und die Pachtung von Grundstücken und Immobilien, um durch, in und mit diesen selbst
die satzungsmäßigen Stiftungszwecke zu verfolgen oder durch eine ganz oder teilweise kostenlose oder vergünstigte Überlassung die satzungsmäßige Arbeit des Weimarer Mal- und Zeichenschule e.V.
zu unterstützen,
d. die Einwerbung von Geld- und Sachmitteln,
e. die Unterstützung zur Verbesserung der Arbeitsstätten der Weimarer Mal- und Zeichenschule,
f. die Unterstützung der Ausbildung junger Künstler der Bildenden Kunst sowie vergleichbarer Aufgaben, die gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung sind.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Seifengasse 16
99423 Weimar

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§7 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand (§ 8) und der Stiftungsrat (§ 9). Bestimmte Entscheidungen treffen beide Organe gemäß den nachfolgenden Satzungsbestimmungen gemeinsam (§ 1G). Personalunion in beiden Organen ist ausgeschlossen.  §8 Stiftungsvorstand (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus drei bis fünf Personen. Der Vorstandsvorsitzende des Weimarer Mal- und Zeichenschule e. V. ist Vorstandsmitglied kraft Amtes. Die weiteren Vorstandsmitglieder werden durch den Stiftungsrat gewählt.  (2) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung. ...  (3) Der Vorstand wählt aus seinen Reihen den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes sowie einen Schatzmeister. Der Vorstandsvorsitzende des Weimarer Mal- und Zeichenschule e. V. kann nicht zum Vorsitzenden oder Stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes gewählt werden.  (4) Es sind immer zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt. Intern gilt als vereinbart, dass der Vorsitzende oder bei dessen Abwesenheit sein Stellvertreter den Vorstand zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Sie sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, wenn die anderen Vorstandsmitglieder dem im Einzelfall zustimmen.

Organe

Vorstand Mitglieder: 3-5 Stiftungsrat Mitglieder: 5-9

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2003
Anerkennung09.09.2003
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Von den 34 Stiftungen mit Sitz in Weimar verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

In Weimar sind insgesamt 34 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Mit der Anerkennung 2003 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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