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Stiftung Zukunft Zorbau

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Lützen · anerkannt 2008

gemeinnützig

Wofür diese Stiftung da ist

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Heimatkunde und der Heimatpflege, der Pflege des Brauchtums, des Sports, des Umweltschutzes, des Naturschutzes, der Landschaft- und Denkmalspflege, der Kunst und der Kultur einschließlich kultureller Einrichtungen und Veranstaltungen sowie der Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen, der Bildung und Erziehung einschließlich Ausbildung sowie dafür bestehender und zu gründender Einrichtungen, Jugendpflege und der Altenhilfe, und zwar ausschließlich der Förderung sowie Unterstützung von Einrichtungen der Jugendpflege und der Altenhilfe vorrangig für die Bürger und Einrichtungen der Gemarkung Zorbau in den Grenzen des Gemeindegebiets der Gemarkung Zorbau zum Zeitpunkt der Entstehung der Errichtung der Stiftung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Heimat & Brauchtum tun

Stiftungen für Heimatpflege und Brauchtum erhalten regionale Traditionen, Trachten, Mundart, Museen und Ortsgeschichte. Die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde ist in § 52 Abs. 2 Nr. 22 der Abgabenordnung genannt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

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Anschrift und Kontakt

Anschrift

OT Zorbau Sorbenaue 24
06686 Lützen

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2008
Anerkennung23.12.2008
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Sachsen-Anhalt führt 374 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 3 Stiftungen mit Sitz in Lützen verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Die Anerkennung im Jahr 2008 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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