Stiftung zur Erhaltung von Kulturdenkmalen in Elmshorn
Sitz in Elmshorn · anerkannt 1986
gemeinnützigkommunale Stiftung
Der Stiftungszweck im Wortlaut
Zweck der Stiftung ist es, die Erhaltung von Kulturdenkmalen in Elmshorn zu fördern. Der Stiftungszweck kann insbesondere durch Finanzierungshilfen an Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte, die erhaltungswürdige Gebäude besitzen, aber auch durch den Ankauf der zu erhaltenden Gebäude durch die Stiftung selbst verwirklicht werden.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Denkmalpflege: der Hintergrund
Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.
Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.
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Adresse und Kontaktwege
Anschrift
Postfach 11 03
25333 Elmshorn
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Vorstand ist gesetzlicher Vertreter der Stiftung.
Organe
Stiftungsvorstand ist die Bürgermeisterin/Bürgermeister der Stadt Elmshorn. Von den Beschränkungen des 181 BGB ist sie/er befreit.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 12.09.1986 |
|---|---|
| Stiftungsaufsicht | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Wenn Sie eine Förderung suchen
Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.
Diese Stiftung gehört zu den 19 in Elmshorn erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Die Anerkennung im Jahr 1986 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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