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Thekla & Helmut Hofmann Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Prath · anerkannt 2021

Wofür diese Stiftung da ist

1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenverordnung (AO).
2) Zwecke der Stiftung sind die Förderung
• der Jugendhilfe
• der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studierendenhilfe
• des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder und des Umweltschutzes
• mildtätiger Zwecke durch die Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die wegen ihres Gesundheitszustandes oder ihrer sozialen und/oder wirtschaftlichen Situation hilfsbedürftig sind. Die Förderung von Einzelpersonen erfolgt nur i. S. d. § 53 AO und bedarf einer Bedürftigkeitsprüfung.
3) Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch
• finanzielle und ideelle Förderung von Angeboten zur Bildung, Ausbildung, Weiterbildung und Beratung
(z.B. Förderung von Projekten und Events in Kindertagesstätten, Schulen und Einrichtungen der Jugendpflege mit besonderem pädagogischem Wert, z.B. Buch- bzw. Autorenlesungen, Zeitzeugengespräche, Theater-, Kunst- und Musikprojekte, u. ä.)
• finanzielle Förderung von Kindertagesstätten, Spielplätzen, Schulen und Jugendpflegeeinrichtungen
(z.B. Bezuschussung von besonderen Anschaffungen durch Kitas, Schulen und Einrichtungen der Jugendpflege sowie für Spielplätze)
• Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung und Ausbildung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen, insbesondere Maßnahmen zur Förderung des Erlernens der deutschen Sprache, der Ausbildung und der Integration
(z.B. Lernhilfeangebote, integrative Sprachkurse, Lernmittelzuschüsse)
• finanzielle und ideelle Hilfe für bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Notlagen, insbesondere auch bei geringem oder fehlen-dem familiären Halt oder Erkrankung, als Beitrag zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen einschließlich Beratung und Vermittlung von Hilfsangeboten sowie Unterstützung entsprechender Hilfsmaßnahmen
(z. B. Zuwendung von Geldbeträgen als einmalige oder laufende Zahlungen, Unterstützung bei kostenintensiven Klassenfahrten oder Kulturveranstaltungen, Kostenzuschuss bei besonderen Begabungsschwerpunkten)
• finanzielle und ideelle Förderung von Projekten und Konzepten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, die der Motivation und Wertevermittlung (z.B. auch Antirassismus-Arbeit) dienen, insbesondere auch Förderung oder Durchführung präventiver Projekte
• Förderung von Jugendprojekten im Bereich des Natur- und Umwelt-schutzes wie insbesondere die Einbeziehung der Natur und des Waldes mit dem alten Bienenhaus am Rheinsteig als Lern- und Erlebnisort für Kleingruppen (z.B. durch Naturführungen, Sammeln und Aussäen von Eicheln und Bucheckern als Anpflanzungsaktion, Basteln von Nistkästen, Vogelhäuschen, Insektenhotels, u.a.)
• Bezuschussung von Kostenaufwendungen bzw. Honoraren für Referenten und Übungsleiter von Projekten, welche in § 2 Abs. 3 Pkt. 1 benannt sind.
Zur effektiven Erfüllung dieser Aufgaben soll die Zusammenarbeit mit Kitas, Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe gepflegt werden.
4) Die Zwecke der Stiftung können auch durch die Beschaffung von Mitteln, auch Sachmitteln, für die Verwirklichung von steuerbegünstigten Zwecken einer anderen Körperschaft, Personenvereinigung oder Einrichtung, deren steuerbegünstigte Zwecke denen der Stiftung entsprechen, verfolgt werden.
5) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
6) Die Stiftung darf keine juristische oder natürliche Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Unterstützungen, Zuwendungen oder Vergütungen begünstigen. Die Stifterin und ihre Erben sowie die Mitglieder der Stiftungsorgane erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.
7) Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung steht den durch die Stiftung Begünstigten aufgrund dieser Satzung nicht zu.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Rheinstraße 14
56346 Prath

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2021
Anerkennung2021
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Förderung beantragen

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Diese Stiftung gehört zu den 0 in Prath erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Prath verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Seit 2021 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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