Town & Country-Stiftung
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Erfurt · anerkannt 2009
gemeinnützig
Der Stiftungszweck im Wortlaut
§2 Stiftungszweck, Gemeinnützigkeit
(1) Zwecke der Stiftung sind
a) die Entlastung der öffentlichen Haushalte sowie die Vermeidung von Altersarmut
durch Unterstützung von unverschuldet in Not geratenen Personen;
b) die Förderung der Jugendhilfe, insbesondere die Förderung von benachteiligten Kindern;
c) die Förderung von Kunst und Kultur;
d) die Förderung der Volks- und Berufsbildung und
e) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger,
mildtätiger und kirchlicher Zwecke.
(2) Die Entlastung der öffentlichen Haushalte sowie die Vermeidung von Altersarmut durch
Unterstützung von unverschuldet in Not geratenen Personen soll insbesondere verwirklicht werden durch
die Unterstützung von unverschuldet in Not geratenen Eigentümern eines zu Wohnzwecken selbst genutzten fertiggestellten oder in der Bauphase befindlichen Eigenheims zur Sicherstellung des Erhalts des Eigentums an dem Eigenheim oder des geregelten Ablaufs einer Vermarktung des Eigenheims zur Vermeidung einer Zwangsversteigerung und der damit regelmäßig einhergehenden Verschärfung persönlicher Notlagen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte, aber auch zur Vermeidung von Altersarmut, und zwar insbesondere durch
a) die Gewährung von Unterstützung zur Überbrückung einer vorübergehenden unverschuldeten Notlage und
b) Verhandlungen mit Banken und Kreditinstituten mit dem Ziel, ein selbstgenutztes Eigenheim zu erhalten und insbesondere Zwangsversteigerungsmaßnahmen zu vermeiden bzw. abzuwenden.
(3) Die Förderung der Jugendhilfe, insbesondere die Förderung von benachteiligten Kindern
soll verwirklicht werden durch die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, denen
es aufgrund familiärer, gesundheitlicher, sozialer und/oder finanzieller Umstände nicht
möglich ist, sich so zu entwickeln, wie dies Kindern und Jugendlichen ohne Benachteiligung möglich ist.
Die Unterstützung kann auch gemeinnützigen Organisationen gewährt werden, die dem
Satzungszweck entsprechen.
(4) Die Förderung insbesondere von benachteiligten Kindern soll erfolgen durch
a) Unterstützung von Kinderkrankenhäusern und Kinderhospizen,
b) Unterstützung von diagnostisch/therapeutischen Hilfsangeboten für gewaltgeschädigte Kinder und ihre Familien,
c) Unterstützung von Kinderheimen für Waisenkinder,
d) Unterstützung von Kindern aus sozial schwachen Familien durch Förderung von zusätzlichen Unterrichtsangeboten und Besuch kultureller Veranstaltungen etc. und
e) Unterstützung von Straßenkindern
(5) Darüber hinaus soll dieser Satzungszweck auch verwirklicht werden durch die finanzielle
Unterstützung von auf dem Gebiet der in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen gemeinnützigen Einrichtungen, die finanzielle Förderung von Freizeit- und anderen sozialen Maßnahmen für Kinder und Jugendliche sowie deren Angehörige zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der Kinder und Jugendlichen einschließlich ihrer Angehörigen im In- und
Ausland, und zwar insbesondere durch
a) Unterstützung von Einrichtungen der Jugendhilfe im Rahmen der Freizeitgestaltung,
b) Förderung und Unterstützung internationaler Jugendbegegnungen innerhalb der Europäischen Union,
c) Förderung der Jugendsozialarbeit durch Maßnahmen, in deren Rahmen junge Menschen die soziale Integration durch Angebote von schul-, berufs- und arbeitsweltbezogenen Hilfen erleichtert werden soll,
d) Unterstützung von Einrichtungen im Rahmen der Jugendarbeit, die der Entwicklung
junger Menschen förderlich sind, die sie insbesondere zur Selbstbestimmung befähigen
und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung anregen, wie Jugendhäuser, Jugendkunstschulen und Jugendfreizeitstätten,
e) Förderung und Unterstützung von Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen und
f) Unterstützung vorbeugender Maßnahmen zur Aufklärung und Beratung Jugendlicher
und Eltern zu Themen wie Sexualität, Aids, Drogen und Sucht, Sekten und Mobbing.
(6) Die Förderung von Kunst und Kultur soll insbesondere verwirklicht werden durch die
finanzielle Unterstützung von kulturellen Veranstaltungen und Projekten, und zwar hauptsächlich durch die
a) Unterstützung von Kunst- und kulturellen Veranstaltungen im Rahmen nichtkommerzieller Kunst- und Kulturprojekte, wie beispielsweise Ausstellungen, Theateraufführungen, Konzerten von Orchestern und Chören, Vorträgen,
b) Durchführung und Unterstützung von Projekten zur Förderung von Nachwuchskünstlern,
c) Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten, wie beispielsweise Gegenständen von künstlerischer und sonstiger kultureller Bedeutung, Kunstsammlungen und
künstlerischen Nachlässen,
d) Förderung von Kleinkunstprojekten, die im kommerziellen Rahmen keine geeigneten
Plattformen finden.
(7) Die Förderung der Volks- und Berufsbildung soll insbesondere verwirklicht werden durch
a) Unterstützung, Organisation und/oder Durchführung von wissenschaftlichen und/oder
interkulturellen Veranstaltungen und Projekten sowie Forschungsvorhaben,
b) Unterstützung, Organisation und/oder Durchführung von wissenschaftlichen und/oder
interkulturellen Veranstaltungen und Projekten im Bereich der Bildung,
c) Gewährung von Zuschüssen,
d) die Durchführung von Projekten mit Preisvergabe im Bereich der Kinder- und Jugendförderung und
e) Unterstützung von vorschulischen und schulischen Einrichtungen durch die Förderung
von Projekten.
(8) Die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke soll insbesondere verwirklicht werden durch
a) Förderung des bürgerschaftlichen Engagements durch Unterstützung von Bürgerstiftungen und solchen gemeinnützigen Organisationen, die den in Abs. (1) e) genannten Zweck ganz oder teilweise verfolgen,
b) Kooperation, Unterstützung und Austausch mit den unter Absatz (8) lit, a) genannten
Organisationen und Initiativen, um gemeinsam Vorhaben und Projekte zu verwirklichen und
c) eigene Maßnahmen, die im Sinne der in Absatz 1 genannten Zwecke beispielgebend
auf Gemeinwohlorientierung und Zukunftsfähigkeit angelegt sind.
(9) Die Zwecke gemäß der Abs. (1) lit. b) ¿ e) müssen nicht unmittelbar selbst durch die
Stiftung erfüllt werden, sondern können auch durch die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften und/oder Körperschaften des öffentlichen Rechts
zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke verwirklicht werden.
(10) Die Stiftung erfüllt ihre Zwecke gem. der Abs. (1) lit. a) ¿ e) selbst oder durch eine
Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO, sofern sie nicht im Wege der Mittelbeschaffung gemäß § 58 Nr. 1 AO tätig wird.
(11) Die Zwecke müssen nicht gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden.
(12) Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts ¿Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Bildung & Erziehung als Stiftungszweck
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Wo die Stiftung erreichbar ist
Anschrift
Anger 55/56
99084 Erfurt
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 6 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Stiftungsrat. ... § 7 Mitgliederzahl, Amtszeit und Organisation des Vorstands (1) Der Vorstand besteht aus drei Personen. ... (3) Die Mitglieder des Vorstands werden auf fünf Jahre bestellt; ... § 8 Rechte und Pflichten des Vorstands (1) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Seine Mitglieder sind einzelvertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis gilt als vereinbart, dass der Vorsitzende die Stiftung alleine vertritt; der Stellvertreter vertritt den Vorsitzenden nur im Verhinderungsfall. (2) Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist der Stiftungsvorstand befreit.
Organe
Stiftungsrat Mitglieder: 2-4 Vorstand Mitglieder: 3
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2009 |
|---|---|
| Anerkennung | 17.06.2009 |
| Rechtsform | rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Wenn Sie eine Förderung suchen
Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
In Erfurt sind insgesamt 750 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Seit 2009 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
Weitere Einträge im Verzeichnis
In Erfurt
Gleicher Zweck
- Four Wings Stiftung Walsrode
- Stiftung Hamburger Hilfsspende Hamburg
- Kaspar Hauser Stiftung Berlin
- Karl Joseph Wagner-Stiftung Wachenheim
- Stiftung Tholucksches Konvikt Halle
- Hermann-Kupsch-Stiftung Kassel
- Deutsche Stiftung für Traditionelle Chinesische und Integrative Medizin Berlin
- Lotte & Fritz Brinkmann-Stiftung Minden
- Zweck-Übersicht
In Thüringen
- Familienstiftung K&L Bauer 2020 Wessobrunn
- VOSSFONDEN Stiftung Flensburg
- Stiftung Gut Amalienruh Sülzfeld
- Oswin Schuchardt-Stiftung Tonna
- Stiftung der Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt Saalfeld
- Jens Platz-Foundation Ohrdruf
- H I O B Stiftung SCHOP Zella-Mehlis
- Helmut Arenz Kulturstiftung Ilmenau OT Langewiesen
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