v. Schlebrügge Familienstiftung
Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Lehrte · anerkannt 2004
Familienstiftung
Satzungszweck
Zweck der Stiftung ist die einmalige, wiederholte oder laufende Unterstützung der Stifterin und ihrer Abkömmlinge, insbesondere zur Sicherung eines angemessenen Lebensunterhalts und die Förderung der persönlichen Entwicklung und Neigungen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Familie & privatnützig: der Hintergrund
Familienstiftungen dienen dem Unterhalt und der Versorgung einer bestimmten Familie oder dem Zusammenhalt eines Unternehmens in Familienhand. Sie verfolgen keine gemeinnützigen Zwecke und sind deshalb steuerlich anders behandelt als gemeinnützige Stiftungen.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
Alle 2.543 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
An der Puderzuckermühle 1
31275 Lehrte
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Stiftungsvorstand; dieser vertritt die Stiftung mit mindestens zwei seiner Mitglieder; besteht der Stiftungsvorstand aus nur einem Mitglied, so kann dieses die Stiftung allein vertreten
Organe
Stiftungsvorstand, nach dem Ableben der Stifterin der Familienrat
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Stifter | Gabriele von Schlebrügge |
|---|---|
| Gegründet | 2004 |
| Anerkennung | 15.12.2004 |
| Rechtsform | Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen nicht gemeinnützig |
Wenn Sie eine Förderung suchen
Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.
Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
In Lehrte sind insgesamt 7 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Die Anerkennung im Jahr 2004 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
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Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:43:14. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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