Stiftung24

Vereinigte Kurländische Stiftungen

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in München · anerkannt 1966

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Unterstützung bedürftiger Angehöriger der kurländischen Ritterschaft, die infolge ihrer geistigen oder körperlichen Beschaffenheit oder wirtschaftlichen Lage der Hilfe bedürfen. Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Ausbildungsbeihilfe, der Heimatpflege und Heimatkunde, der Pflege von Kulturwerten. Unterstützung kirchlicher und sozialer Einrichtungen in den baltischen Staaten, vornehmlich auf dem Gebiet des ehemaligen Kurlands.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Türkheimerstr. 45, CH 4055 Basel
München

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die Stiftung wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden des Vorstandes, im Falle seiner Verhinderung durch den zweiten Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied des Vorstandes.

Organe

Stiftungsrat und Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterDondangen'sche Stiftung Witwenstift der Ada Baronin von Manteuffel
Gegründet1980
Anerkennung01.01.1966
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 1966 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:43:07. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis