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Waisenhausstiftung der Stadt Rosenheim

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützigkommunale Stiftung

Die Waisenhausstiftung der Stadt Rosenheim ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Rosenheim.[1] Sie wurde 2019 errichtet und 1895 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Soziales & Wohlfahrt.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Unterhaltung bzw. Betrieb einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung für stationäre und teilstationäre Betreuung von Kindern und Jugendlichen die einer Fremdunterbringung im Sinne des Sozialgesetzbuchs VIII bedürfen; Förderung von Kindern und Jugendlichen, von Projekten und sonstigen Maßnahmen außerhalb der Pflichtaufgaben der gesetzlichen Jugendhilfe;

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Soziales & Wohlfahrt

Stiftungen im Bereich Soziales und Wohlfahrt unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen: Wohnungslose, Familien in Not, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen ohne Angehörige. Viele betreiben eigene Einrichtungen, andere geben Geld an Träger weiter. Rechtlich fällt das unter § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 9.785 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die Stiftung wird von den Stadt Rosenheim bzw. ihren Organen auf der Grundlage der jeweils geltenden Geschäftsordnung bzw. Geschäftsverteilung verwaltet und vertreten.

Organe

Organe der Stadt Rosenheim

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

In Rosenheim sind insgesamt 35 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Mit der Anerkennung 1895 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Waisenhausstiftung der Stadt Rosenheim“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:RosenheimLand BayernSoziales & WohlfahrtKommunale StiftungGemeinnützige StiftungStiftung des öffentlichen RechtsAnerkannt 1895