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Will Foundation

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Schöneiche · gegründet 2001

gemeinnützig

Satzungszweck

Im Bereich Wissenschaft und Forschung, Studentenhilfe: Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung in Berlin oder Stanford, Kalifornien unter möglicher Einbeziehung der Stanford University in Berlin bzw. Kalifornien, z.B. auch durch die Auslobung von Preisen oder die Finanzierung von Gastprofessuren; Förderung von Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Life Sciences, Förderung der Zusammenarbeit zwischen medizinischen universitären Einrichtungen zwischen Berlin und der Stanford University School of Medicine in Kalifornien

Im Bereich Jugend-, Alten- und Familienhilfe, Wohlfahrtswesen: Unterstützung von steuerbegünstigten Körperschaften, die der Unterstützung der Jugendhilfe dienen

Im Bereich Kunst und Kultur, Denkmalschutz: Förderung und Unterstützung von Projekten (u.a. Ausstellungen, Wettbewerbe, Vergabe von Preisen und Stipendien) auf den Gebieten der Musik, der Literatur, der darstellenden und bildenden Kunst; Unterstützung von Musikschulen bzw. Musik in den Schulen

Im Bereich Entwicklungszusammenarbeit, Förderung des demokratischen Staatswesens, der internationalen Gesinnung, des Völkerverständigungsgedankens und des bürgerschaftlichen Engagements, Förderung der Hilfe für Verfolgte und Flüchtlinge, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden: Maßnahmen der Völkerverständigung durch finanzielle Förderung von Begegnungen zwischen US-Amerikanern und Europäern in Deutschland oder USA unter möglicher Einbeziehung der Stanford University in Berlin bzw. Kalifornien

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

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Kontaktdaten

Anschrift

c/o Gerold Dahl
15566 Schöneiche

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2001
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Berlin führt 1.184 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Berlin ist dieser Eintrag einer von 1.184. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Berlin. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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