Stiftung24

Wisser-Hohl-Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Oldenburg · anerkannt 1992

gemeinnützigkommunale Stiftung

Zweck laut Satzung

Unterstützung von in wirtschaftliche Bedrängnis geratenen (auch ehemaligen) Bühnenmitgliedern des Oldenburgischen Staatstheaters, um diesen über die öffentlichen Hilfe und ihre Altersversorgung hinaus eine bescheidene aber nicht völlig anspruchslose Lebensführung zu ermöglichen. Außerdem Unterstützung von in wirtschaftliche Bedrängnis geratenen Oldenburger Bürgern ohne ausreichende Altersversorgung. Nachrangig Gewährung von Zuschüssen zu Gagen oder sonstigen Personalkosten im Zusammenhang mit Maßnahmen und Projekten des Oldenburger Staatstheaters, die von kulturellem und künstlerischem Interesse sind und aus dem regulären Etat nicht realisiert werden könnten. Ausnahmsweise kann auch einer von der Generalintendanz des Oldenburger Staatstheaters vorgeschlagenen begabten jungen Bühnenkraft ein Zuschuß gewährt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Kunst & Kultur tun

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

D -
26002 Oldenburg

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1992
Anerkennung22.07.1992
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtArL Weser-Ems
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Niedersachsen führt 2.329 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 122 Stiftungen mit Sitz in Oldenburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Anerkennungsjahr 1992 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Niedersachsen. Stand der Quelle: 13.07.2026. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis