Sofienstraße 51 · anerkannt 1903
Die diakonis – Stiftung Diakonissenhaus ist der größte Anbieter im Bereich Altenhilfe im Kreis Lippe und bietet ein umfassendes Spektrum aus einer Hand: Zu unseren …
gemeinnützigkirchliche Stiftung
Sofienstraße 51 · anerkannt 2002
In Detmold wurde im Spätsommer 2002 auf dem Gelände der diakonis – Stiftung Diakonissenhaus ein Stationäres Hospiz errichtet, für das Editha Backs, auch getragen durch …
gemeinnützig
Palaisstraße 39 · anerkannt 1802
Die Fürstin-Pauline-Stiftung engagiert sich seit 1802 in den sozialen Bereichen der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe in Detmold. Gründerin der Stiftung ist die Fürstin …
gemeinnützigkirchliche Stiftung
Mühlenstraße 9 · anerkannt 1892
Seit 1885 unterstützt die Stiftung Herberge zur Heimat, als diakonische Facheinrichtung, Menschen in sozialen Notlagen. Armut und Ausgrenzung nehmen in verschiedenen …
gemeinnützig
Köllerweg 29 · anerkannt 2008
Die selbstlos tätige Stiftung wird geführt von einem dreiköpfigen Stiftungsvorstand, dessen Aufgabe es ist, das Stiftungsvermögen wirtschaftlich zu verwalten. Ziel ist …
gemeinnützig
Schubertplatz 10 · anerkannt 2009
Kindern eine gerechte Kindheit und Jugend zu ermöglichen, das ist keine Selbstverständlichkeit. Die Stiftung ermöglicht Kindern von Eltern, die sich dies nicht leisten …
gemeinnützigkirchliche Stiftung
Christliche Bildungs- und Erziehungsstiftung
Georgstr. 24 · anerkannt 1998
gemeinnützig
Jens Beining Stiftung
Am Südhang 64 · anerkannt 2020
gemeinnützig
Kinder- und Jugendstiftung Lippe
Hermannstraße 1 · anerkannt 1967
gemeinnützig
Kinderstiftung Plan B
Moritz-Rülf-Straße 5 · anerkannt 2003
gemeinnützig
Peter Gläsel Stiftung
Allee 15 · anerkannt 1992
gemeinnützig
Petri-Stiftung Lebenshilfe Detmold
Behringstraße 48 · anerkannt 1920
gemeinnützig
Seeck Stiftung Mensch und Ökonomie
Kissinger Str. 26 · anerkannt 2006
gemeinnützig
URSULA UND DR. VIDYADHAR VAIDYA - STIFTUNG
Rosenstr. 8 · anerkannt 2006
gemeinnützig
Was Mildtätigkeit als Stiftungszweck bedeutet
Mildtätigkeit ist rechtlich ein eigener Status neben der Gemeinnützigkeit. Der Unterschied ist praktisch bedeutsam: Mildtätige Stiftungen dürfen und sollen einzelnen Personen direkt helfen, während viele gemeinnützige Zwecke die Allgemeinheit im Blick haben müssen.
Für Menschen in einer akuten Notlage sind mildtätige Stiftungen deshalb oft die einzige Stelle, die überhaupt Einzelfallhilfe leistet. Typisch sind Zuschüsse für Miete, Heizkosten, Hilfsmittel, Kuraufenthalte oder Bestattungskosten. Die Beträge sind meist überschaubar, die Entscheidungswege kurz.
Voraussetzung ist in aller Regel ein Nachweis der Bedürftigkeit nach § 53 der Abgabenordnung, oft über Bescheide oder eine Bestätigung des Sozialamts. Anträge laufen häufig über Beratungsstellen, seltener direkt.
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