Dreikönigenstr. 48 · anerkannt 2004
Die Stiftung der Diakonie Krefeld & Viersen hat personelle Veränderungen in Vorstand und Kuratorium beschlossen. Ziel der Stiftung bleibt es, Spenden, Erbschaften und …
gemeinnützigkirchliche Stiftung
Bärbel Behrend Stiftung
Grüner Dyk 96 · anerkannt 2023
gemeinnützig
Caritas-Gemeinschaftsstiftung Krefeld
Am Hauptbahnhof 2 · anerkannt 2004
gemeinnützigkirchliche Stiftung
Dieter und Waltraut Berten-Stiftung
Schlosserstraße 63 · anerkannt 2010
gemeinnützig
Dr. Anna Muschong-Stiftung
Düsseldorfer Str. 68 · anerkannt 2004
gemeinnützig
Elisabeth und Klaus Salzmann-Stiftung
Breiten Dyk 99d · anerkannt 2014
gemeinnützig
Eugen-Siempelkamp-Stiftung
Uerdinger Str. 267
gemeinnützig
Felder-Stiftung in Liquidation, Genehmigung zur Auflösung vom 12.01.2015
Von-Ketteler-Str. 76 · anerkannt 1966
gemeinnützig
Hildegard Bredemann-Busch-du Fallois Stiftung
Untergath 49 · anerkannt 1978
gemeinnützig
Hospiz Stiftung Krefeld
Jägerstr. 84 · anerkannt 2000
gemeinnützig
Jan Kleinewefers-Stiftung
Kempener Allee 30 · anerkannt 2019
gemeinnützig
Karl-Sauerborn-Stiftung
Uerdinger Str. 267 · anerkannt 1980
gemeinnützig
Klösters Stiftung
Obergath 90 · anerkannt 2021
gemeinnützig
Manfred Keppel-Stiftung
Eichendorffstraße 46 · anerkannt 2022
gemeinnützig
Schumacher-Stiftung
Eichendorffstr. 46 · anerkannt 1997
gemeinnützig
sene cura-Stiftung
anerkannt 1997
gemeinnützig
TAU-Stiftung
Jungfernweg 1 · anerkannt 1999
gemeinnützig
von der Leyen'sche Stiftung
Königstr. 132 · anerkannt 1825
gemeinnützig
Was Mildtätigkeit als Stiftungszweck bedeutet
Mildtätigkeit ist rechtlich ein eigener Status neben der Gemeinnützigkeit. Der Unterschied ist praktisch bedeutsam: Mildtätige Stiftungen dürfen und sollen einzelnen Personen direkt helfen, während viele gemeinnützige Zwecke die Allgemeinheit im Blick haben müssen.
Für Menschen in einer akuten Notlage sind mildtätige Stiftungen deshalb oft die einzige Stelle, die überhaupt Einzelfallhilfe leistet. Typisch sind Zuschüsse für Miete, Heizkosten, Hilfsmittel, Kuraufenthalte oder Bestattungskosten. Die Beträge sind meist überschaubar, die Entscheidungswege kurz.
Voraussetzung ist in aller Regel ein Nachweis der Bedürftigkeit nach § 53 der Abgabenordnung, oft über Bescheide oder eine Bestätigung des Sozialamts. Anträge laufen häufig über Beratungsstellen, seltener direkt.
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