Anna Luise Altendorf Stiftung
Goethestraße 42 · anerkannt 1998
Wir sind aktiv für alle Menschen im Quartier, denn wir sind der Überzeugung, das alte Menschen nur in einem intakten sozialen Umfeld wohl, gesund und sicher fühlen. Wir …
gemeinnützig
Minden
12 von insgesamt 27 Stiftungen in Minden verfolgen Zwecke im Bereich Mildtätigkeit. Die Zuordnung stammt aus den Zweckkategorien der Landesregister und aus der Auswertung der amtlichen Zwecktexte.
Goethestraße 42 · anerkannt 1998
Wir sind aktiv für alle Menschen im Quartier, denn wir sind der Überzeugung, das alte Menschen nur in einem intakten sozialen Umfeld wohl, gesund und sicher fühlen. Wir …
gemeinnützig
Schillerstraße 35c · anerkannt 2006
Wir sind eine reine Förderstiftung, nehmen aber auch gern die Herausforderung an, einen Beitrag zu Projektentwicklungen oder -weiterentwicklungen zu leisten. Uns bewegen …
gemeinnützig
Schillerstraße 35 c · anerkannt 2014
Sie gründete im Jahr 2014 die Volker-Pardey-Stiftung und stellte dafür das Grundstockkapital zur Verfügung. Die Stiftungsarbeit startete mit den ersten …
gemeinnützig
Schillerstraße 35 c · anerkannt 2003
Im Jahr 2010 wurde das Stammkapital der Willy Richter Stiftung durch eine Zustiftung aus dem Nachlassvermögen des verstorbenen Stiftungsgründers aufgestockt.
gemeinnützig
Elsternstraße 18 a · anerkannt 1994
gemeinnützig
Schillerstraße 35c · anerkannt 2024
gemeinnützig
Wittelsbacherallee 61 · anerkannt 1995
gemeinnützig
Klopstockweg 3 · anerkannt 2019
gemeinnützig
Bachstraße 36 · anerkannt 2007
gemeinnützig
Johansenstraße 1 · anerkannt 2020
gemeinnützig
Marienstraße 124 · anerkannt 2020
gemeinnützig
Uphauser Weg 83 · anerkannt 2008
gemeinnützig
Mildtätigkeit ist rechtlich ein eigener Status neben der Gemeinnützigkeit. Der Unterschied ist praktisch bedeutsam: Mildtätige Stiftungen dürfen und sollen einzelnen Personen direkt helfen, während viele gemeinnützige Zwecke die Allgemeinheit im Blick haben müssen.
Für Menschen in einer akuten Notlage sind mildtätige Stiftungen deshalb oft die einzige Stelle, die überhaupt Einzelfallhilfe leistet. Typisch sind Zuschüsse für Miete, Heizkosten, Hilfsmittel, Kuraufenthalte oder Bestattungskosten. Die Beträge sind meist überschaubar, die Entscheidungswege kurz.
Voraussetzung ist in aller Regel ein Nachweis der Bedürftigkeit nach § 53 der Abgabenordnung, oft über Bescheide oder eine Bestätigung des Sozialamts. Anträge laufen häufig über Beratungsstellen, seltener direkt.