Stiftung24

Albert-Schweitzer-Gedenk- und Begegnungsstätte

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Lübbenau/Spreewald · anerkannt 1993

Wofür diese Stiftung da ist

§ 2 Stiftungszweck
 
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
 
(2) Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nich in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
 
(3) Die Stiftung dient dem Erhalt und der Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit der Albert-Schweitzer-gedenk- und Begegnungsstätte Weimar, Kegelplatz 4 als museale Einrichtung und Gedenkstätte über Leben und Werk Albert Schweitzers.
 
Im einzelnen sind dies besonders
- die Förderung und Verbreitung des Geistigen Werkes Albert Schweitzers,
- der Erhalt und der Ausbau der ständigen musealen Ausstellung,
- die Nutzbarmachung und der Erhalt der spezifischen Bibliothek und des Archivs,
- die Förderung internationaler Gesinnung, Toleranz und Völkerverständigung insbesondere im Dienst an sozial Schwachen,
- die Verbreitung des Gedankengutes Albert Schweitzers auf den Gebieten der Musik und des Orgelbaus.
(4) Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Vorstand der Stiftung. Näheres ergibt sich aus den Richtlinien für die Vergabe von Stiftungsmitteln.
(5) Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung vom Stiftungsmitteln besteht nicht.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Internationales & Entwicklung

Stiftungen mit internationalem Zweck fördern Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe, Völkerverständigung und Austauschprogramme. Grundlage sind § 52 Abs. 2 Nr. 13 und Nr. 15 der Abgabenordnung.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 2.245 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Kontaktdaten

Anschrift

Schillerstr. 38
03222 Lübbenau/Spreewald

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Stiftungsbeirat.   § 6 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus 3 Personen. Er wird vom Stiftungsbeirat für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. (2) Die Mitglieder des Vorstandes können vom Stiftungsbeirat aus wichtigem Grund abberufen werden. (3) Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus seinem Amt aus, wird für den Rest der Amtsdauer ein Ersatzmitglied gewählt. (4) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden auf die Dauer von 3 Jahren.   § 7 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand verwaltet die Stiftung. ... (2) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens einem seiner Mitglieder.... (3) Rechtsgeschäfte und Personaleinstellungen, welche die Stiftung im Einzelfall mit mehr als 500 Euro verpflichten, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Stiftungsbeirates.

Organe

Vorstand Mitglieder: 3 Stiftungsbeirat Mitglieder: 7

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung22.07.1993
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Förderung beantragen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In Lübbenau/Spreewald sind insgesamt 3 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Mit der Anerkennung 1993 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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