Sparkassenstiftung Mühlhausen
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Mühlhausen · anerkannt 2005
gemeinnützig
Satzungszweck
§ 2 Stiftungszweck
...
(2) Stiftungszweck ist die Förderung gemeinnütziger Anliegen im Geschäftsbetrieb der ehemaligen Kreissparkasse Mühlhausen. ...
(3) Die gemeinnützigen Zwecke der Stiftung bestehen in der Förderung und Unterstützung
a) von Kunst und Kultur
b) des Heimatgedankens
c) des Wohlfahrtswesens und der Jugendhilfe
d) des Sports
(4) Die Stiftung erfüllt ihre Zwecke insbesondere durch
a) eigene Maßnahmen ...
b) die Beschaffung von Mitteln zur Förderung von Kunst und Kultur, des Heimatgedankens, des Sports, des Wohlfahrtswesens und der Jugendhilfe durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft öffentlichen Rechts.
(5) Zur Verwirklichung der Stiftungszwecke kann die Stiftung auch Hilfspersonen heranziehen.
(6) Die Zwecke könne sowohl durch operative als auch fördernde Projektarbeit verwirklicht werden. Die aufgeführten Zwecke müssen nicht in gleichem Maße verwirklicht werden.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Heimat & Brauchtum als Stiftungszweck
Stiftungen für Heimatpflege und Brauchtum erhalten regionale Traditionen, Trachten, Mundart, Museen und Ortsgeschichte. Die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde ist in § 52 Abs. 2 Nr. 22 der Abgabenordnung genannt.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
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Kontaktdaten
Anschrift
Untermarkt 18
99974 Mühlhausen
Erreichbarkeit
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 5 Organe der Stiftung (1) Organe der Stiftung sind a) das Kuratorium b) der Vorstand. § 6 Zusammensetzung des Kuratoriums (1) Das Kuratorium besteht aus dem Vorsitzenden und bis zu vier weiteren Mitgliedern. Der Vorsitzende des Verwaltungsrates der "Sparkasse Unstrut-Hainich" gehört dem Kuratorium als geborenes Mitglied an, die übrigen Mitglieder werden vom Verwaltungsrat der Sparkasse Unstrut-Hainich für die Dauer der Wahlzeit der Verwaltungsratsmitglieder berufen. Nach Ablauf der Amtszeit üben sie ihre Tätigkeit bis zum Zusammentritt des neuen Kuratoriums weiter aus. Eine mehrmalige Wiederberufung ist zulässig. (2) Vorsitzender des Kuratoriums ist dessen geborenes Mitglied nach § 6 Abs. 1 Satz 2 dieser Verfassung. Den stellvertretenden Vorsitzenden wählt das Kuratorium aus seiner Mitte. (3) Die Mitgliedschaft im Kuratorium endet mit Ausscheiden aus dem Verwaltungsrat der Sparkasse. § 9 Zusammensetzung des Vorstandes (1) Der Vorstand besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Unstrut-Hainich als Vorsitzendem und einem ordentlichen Vorstandsmitglied der Sparkasse Unstrut-Hainich als weiterem Vorstandsmitglied. .... § 10 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand vertritt die Stifung gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied hat Einzelvertretungsmacht. Intern wird vereinbart, dass das weitere Mitglied des Vorstands sein Einzelvertretungsrecht nur im Falle der Verhinderung des Vorstandsvorsitzenden ausübt.
Organe
Kuratorium Mitglieder: 1-5 Vorstand Mitglieder: 2
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2005 |
|---|---|
| Anerkennung | 13.10.2005 |
| Rechtsform | rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Förderung beantragen
Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.
Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Von den 12 Stiftungen mit Sitz in Mühlhausen verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Die Anerkennung im Jahr 2005 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
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Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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