Stiftung24

Annedore Lebenshilfe im Alter

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Jena · anerkannt 2014

Satzungszweck

§ 2 Stiftungszweck
 
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Altenhilfe, die Förderung mildtätiger Zwecke
und die Förderung von Wissenschaft und Forschung.
(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht
a) durch die Förderung von Initiativen der Lebenshilfe für ältere Menschen,
b) durch wirtschaftliche Unterstützung von natürlichen und juristischen Personen, die
sich der Beratung und Unterstützung älterer Menschen widmen, welche infolge
altersbedingter Einschränkungen oder sonstiger Schwierigkeiten, die durch das Alter
entstehen, auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder von Hilflosigkeit bedroht sind,
c) durch materielle Unterstützung des Vereins ProSeniores e.V. (VR 231453, AG Jena),
soweit diese ebenfalls jeweils gemeinnützige oder mildtätige Zwecke im Sinne des
Abschnitts ¿Steuerbegünstigte Zwecke¿ der Abgabenordnung verfolgen.
(3) Der Stiftungszweck wird desweiteren verwirklicht durch Förderung oder
Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen und Forschungsvorhaben auf dem
Gebiet der Geriatrie sowie durch Vergabe von Forschungsaufträgen hierfür. Sie kann
ferner Testamentserbe sein.
(4) Die Stiftung kann des Weiteren, inbesondere durch Akquisition von Spenden, Mittel
beschaffen, die zur Förderung der Altenhilfe und von Organisationen, die sich der
Altenhilfe widmen und gemeinnützigen Zwecken i.S.d. Abgabenodnung dienen.
(5) Die Mitglieder und Organe erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung,
soweit dem nicht angemessene Leistungen oder Auslagen gegenüberstehen und dies mit
den Grundsätzen ¿Steuerbegünstigter Zwecke¿ im Sinne der Abgabenordnung vereinbar
ist.
(6) Zur Erfüllung des Stiftungszwecks kann die Stiftung auch andere Stiftungen mit
gleichen oder ähnlichen Zwecken gründen oder begünstigen, sofern diese ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige oder mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts ¿Steu
erbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung verfolgen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Mildtätigkeit

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Westbahnhofstraße 5
07745 Jena

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 6 Organe der Stiftung   (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. ....   § 8 Aufgaben des Vorstandes   (1) Der Vorstand entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten nach Maßgabe dieser Satzung in eigener Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. a) Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind einzelvertretungsberechtigt. Für den Fall der Verhinderung geht die Vertretung auf den zweiten und für den Fall von dessen Verhinderung auf den dritten Vorsitzenden über, soweit solche bestellt sind. b) Im Innenverhältnis gilt als vereinbart, dass der Vorstandsvorsitzende des Stiftungsvorstandes die Stiftung allein vertritt. c) Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben. (2) Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB (Insichgeschäft) im Außenverhältnis befreit. Im Innenverhältnis gilt als vereinbart, dass solche Geschäfte nur in dringenden Fällen abgeschlossen werden dürfen und alsbald einem weiteren Vorstandsmitglied anzuzeigen ist. Soweit nur ein Vorstandsmitglied bestellt ist gilt die Anzeigepflicht gegenüber dem Kuratorium. (3) Der Vorstand hat im Rahmen des Stiftungsgesetzes und dieser Stiftungssatzung den Willen der Stifterin so wirksam wie möglich zu erfüllen, Seine Aufgaben sind insbesondere: a) die Verwaltung des Stiftungsvermögens, b) die Verwendung der Stiftungsmittel, c) die Aufstellung eines Haushaltsplanes, der Jahresrechnung und des Tätigkeitsberichts. (4) Zu der Vorbereitung seiner Beschlüsse, der Erledigung seiner Aufgaben und insbesondere der Wahrnehmung der laufenden Geschäfte kann der Vorstand einen Geschäftsführer bestellen und Sachverständige hinzuziehen, wenn dies durch die Schwierigkeit, die Fülle der Aufgaben und die wirtschaftliche Situation der Stiftung gerechtfertigt ist. Für die Bestellung eines Geschäftsführers bedarf es der Zustimmung der Stiftungsaufsicht.

Organe

Vorstand Mitglieder: 1 (bis 3) Kuratorium Mitglieder: 3

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2014
Anerkennung18.09.2014
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Wenn Sie eine Förderung suchen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

In Jena sind insgesamt 37 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Diese Stiftung gehört zu den 37 in Jena erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Seit 2014 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

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Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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