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Stiftung Deutsches Optisches Museum

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Jena · anerkannt 2017

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

§ 2
Stiftungszweck
(1)
Die Stiftung fordert Wissenschaft, Forschung, Bildung und Ausbildung sowie Kultur im Bereich der Optik und des optischen Gerätebaus. Sie fungiert als Trägerinstitution des "Deutschen Optischen Museums" in Jena und betreibt das Museum.
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere gefördert durch:
a) die Weiterentwicklung des derzeit bestehenden Museums in Jena zum "Deutschen Optischen Museum" als forschendes Museum und Leitmuseum für Optik und Photonik in Deutschland, insbesondere durch einen modernen museumspraktischen und museumspädagogischen Ansprüchen gerecht werdenden Ausbau der Räumlichkeiten des derzeitigen Museums,
b) die Sammlung, Erhaltung und wissenschaftliche Erschließung von Exponaten im Bereich Optik und Photonik und ihrer Präsentation nach aktuellen museologischen und wissenschaftshistorischen Maßstäben,
c) den Betrieb eines für die Öffentlichkeit bestimmten Museums als auch kulturelle Einrichtung,
d) die Vermittlung aktueller, wissenschaftlich fundierter Kenntnisse von Optik und Photonik durch Veranstaltung von wissenschaftlichen Tagungen, Kongressen, Seminaren und Publikationen sowie Lehr- und Bildungsveranstaltungen nach zeitgemäßen museumspädagogischen Massstäben,
e) eine enge Zusammenarbeit mit der Friedrich-Schiller-Universität Jena, insbesondere im Bereich der Wissenschaftsgeschichte und Wissenschaftskommunikation sowie dem Abbe Center of Photonics im Bereich der Optik und Photonik, sowie weiteren wissenschaftlichen Einrichtungen,
f) die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, einschließlich der Vergabe von Stipendien,
g) die Förderung der wissenschaftlichen und pädagogischen Bildung in Zusammenarbeit mit Schulen, Universitäten, insbesondere mit der Friedrich-Schiller-Universität Jena, sowie sonstigen Bildungs- und Weiterbildungseinrichtungen,
h) eine Vernetzung der im Bereich Optik und Photonik tätigen regionalen und über-
regionalen Forschungseinrichtungen, Institutionen, Unternehmen und Partnern,
i) die Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Akteuren auf dem Ge-
biet der Forschung zu Optik und Photonik,
j) durch Kooperation mit weiteren nationalen und internationalen forschenden Mu-seen sowie Einrichtungen in der Museumsforschung.
(3)
Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten und Hilfspersonen (§ 57 Abs. 1 Satz 2 AO) heranziehen. Sie kann ihre Mittel (Erträge, Spenden) teilweise anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften zur Verfügung stellen.
(4) Über die Erfüllung des Stiftungszwecks und die Gewährung von Stiftungsleistungen entscheiden die nach dieser Satzung zuständigen Organe nach billigem Ermessen.
(5) Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung nicht zu.
(6) Die Stiftung kann einzelne Personen und Zustifter, die die Stiftung in außergewöhnlichem Maße bei der Zweckverwirklichung unterstützt haben, in angemessener Form ehren.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Hans-Knöll-Straße 1
07745 Jena

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 8 Stiftungsorgane (1) Die Organe der Stiftung sind der Direktor des Museums (§ 9) und das Kuratorium (§§ 10-12). (2) Der Direktor des Museums bildet den Vorstand der Stiftung im Sinne von § 86 i.V.m. § 26 BGB. (3) - (5) ...   § 9 Direktor des Museums (1) Der Direktor des Museums (Museumsdirektor) und Vorstand der Stiftung wird vom Kuratorium für die Dauer von 6 Jahren bestellt. Zum Museumsdirektor soll ein in einem von der Friedrich-Schiller-Universität Jena und der Stiftung gemeinsam durchgeführten Berufungsverfahren ernannter Hochschullehrer bestellt werden. (2) Der Museumsdirektor leitet das Deutsche Optische Museum. Er führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung der Stiftung und des Museums, führt die Entscheidungen des Kuratoriums aus und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Das Kuratorium muss darauf achten, dass die Tätigkeit als Museumsdirektor und als Hochschullehrer in einem angemessenen zeitlichen Verhältnis stehen. (3) ... (4) Der Museumsdirektor ist berechtigt bzw. verpflichtet, Willenserklärungen für die Stiftung abzugeben bzw. entgegenzunehmen. Das Kuratorium kann den Museumsdirektor von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. (5) ...

Organe

Direktor des Museums Mitglieder: 1 Kuratorium Mitglieder: 5-9

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2016
Anerkennung02.05.2017
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Von den 37 Stiftungen mit Sitz in Jena verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 2017 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

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Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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