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Anni Gruber Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in München · anerkannt 1994

gemeinnützig

Zweck laut Satzung

Zweck der Stiftung ist die Hilfe für psychisch kranke und psychisch behinderte Menschen und ihre unmittelbar betroffenen Angehörigen im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens und der freien Wohlfahrtspflege im Sinne des § 53 Nr. 1 der Abgabenordnung sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Angehörigenarbeit. Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung von Mitteln zur Förderung dieses Zwecks durch eine andere Körperschaft oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts, wobei die finanzielle Förderung einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft des privaten Rechts voraussetzt, dass diese selbst steuerbegünstigt ist.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Gesundheit als Stiftungszweck

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 3.737 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Josephsburgstr. 46
81673 München

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Im Außenverhältnis ist jedes Mitglied des Stiftungsvorstandes einzelvertretungsberechtigt, mit Ausnahme von der Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; hier wird die Stiftung jeweils von zwei Stiftungsvorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten.

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterHans Gruber Anna Gruber
Gegründet1994
Anerkennung17.08.1994
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Fördert diese Stiftung?

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

In München sind insgesamt 1.186 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Die Anerkennung im Jahr 1994 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:42:56. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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