Arthur Boskamp-Stiftung
Sitz in Hohenlockstedt · anerkannt 2003
gemeinnützig
Zweck laut Satzung
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kunst und der Wissenschaft.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Veranstaltung von Ausstellungen, die Pflege und Präsentation von Schau- und Kunstsammlungen einschließlich des in Anlage 1 aufgeführten künstlerischen Nachlasses von Arthur Boskamp und des "Kunsthauses Hohenlockstedt" selbst, die Vergabe von Stipendien und Kunstpreisen und die Durchführung von Künstlerkursen, die
Durchführung und Unterstützung wissenschaftlicher Veranstaltungen, Forschungsvorhaben und Colloquien und die Vergabe von Forschungsaufträgen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Kunst & Kultur: der Hintergrund
Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.
Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.
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Kontaktdaten
Anschrift
Breite Straße 18
25551 Hohenlockstedt
Erreichbarkeit
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein. Solange Frau U. Boskamp dem Stiftungsvorstand angehört, besitzt sie Alleinvertretungsbefugnis und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Organe
Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Personen.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 18.07.2003 |
|---|---|
| Stiftungsaufsicht | Landrat/-rätin des Kreises Steinburg |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Kann ich hier einen Antrag stellen?
Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.
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Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Das Anerkennungsjahr 2003 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
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Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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