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Kulturstiftung Stormarn der Sparkasse Holstein (Sparkassenstiftung), Kurzbezeichnung: Sparkassen-Kulturstiftung Stormarn

Sitz in Bad Oldesloe · anerkannt 1983

Zweck laut Satzung

Zweck der Stiftung ist

a) die Beschaffung von Mitteln zur Förderung

1. der Kunst und Kultur,
2. des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege,
3. des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und des Naturschutzgesetzes des Landes Schleswig-Holstein und des Umweltschutzes und
4. der Heimatpflege und Heimatkunde durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts

und b) die unmittelbare Förderung

1. der Kunst und Kultur,
2. des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und des Naturschutzgesetzes des Landes Schleswig-Holstein und des Umweltschutzes und
3. der Heimatpflege und Heimatkunde im Gebiet des Kreises Stormarn bzw. in Bezug auf die Region Stormarn. Im Einzelfall können die Zwecke auch außerhalb dieser Region gefördert werden, wenn die Förderung in einer Region erfolgt, die direkt an den Kreis Stormarn angrenzt oder im Interesse der Region Stormarn ist.

Die Zwecke werden verwirklicht insbesondere durch

a) die Weitergabe von Mitteln im Rahmen des § 58 Nr. 1 AO an die in § 2 Abs. 2 Buchst. a) genannten Körperschaften zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke,

b) im Rahmen des Stiftungszwecks zu Absatz 2 Buchst. b) z. B. als Träger von Veranstaltungen / Ausstellungen sowie hinsichtlich der Nr. 1 durch die jährliche Vergabe eines Stipendiums, die Stiftung eines Kulturpreises sowie den Erwerb von Kunstwerken, um diese als Leihgaben Museen, Bibliotheken, Archiven und anderen öffentlich zugänglichen Einrichtungen unentgeltlich und
vorübergehend zur Verfügung zu stellen. Hinsichtlich der Nr. 2 z. B. durch eigene Maßnahmen zur Erhaltung und zur Verbesserung der Kultur-und naturbezogenen Erholungslandschaft, insbesondere von Waldflächen, sowie die Vergabe von Preisen für besonders herausragende Leistungen an Personen und/oder Institutionen im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes sowie durch die Durchführung von Vorhaben, bei denen insbesondere bei Kindern und Jugendlichen deren Kompetenzen im Bereich Umwelt- und Naturschutz und die Übernahme von Verantwortung in diesem Bereich geweckt werden sollen. Hinsichtlich der Nr. 3 z. B. durch die Vergabe von Aufträgen zur historischen Landesforschung sowie der Landes-, Volks- und Heimatkunde.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Denkmalpflege als Stiftungszweck

Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Hagenstr. 19
23840 Bad Oldesloe

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich, er ist der gesetzliche Vertreter. Die Stiftung wird durch zwei Mitglieder des Vorstands gemeinsam vertreten. Einzelnen Mitgliedern kann in Einzelfällen eine Einzelvertretungsbefugnis und die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB durch den Stiftungsrat erteilt werden. Der Stiftungsrat kann Vorstandsmitglieder der Stiftung von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Personen und setzt sich zusammen aus: a) dem jeweiligen Landrat des Kreises Stormarn, Vorsitzender, b) dem Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Holstein, stellvertretender Vorsitzender, c) einem vom Stiftungsrat gewählten Vorstandsmitglied der Sparkasse Holstein.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung30.12.1983
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Stormarn
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Diese Stiftung gehört zu den 20 in Bad Oldesloe erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Von den 20 Stiftungen mit Sitz in Bad Oldesloe verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Die Anerkennung im Jahr 1983 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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