Stiftung24

Bürger-Stiftung Stormarn

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Bad Oldesloe · anerkannt 2007

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Der Stiftungszweck ist,

1. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe,

2. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung,

3. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, soweit es sich auf gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke beschränkt.

Die Zweckerfüllung erfolgt im Gebiet des heutigen Kreises Stormarn. Im Einzelfall können die Zwecke auch außerhalb dieser Region gefördert werden, wenn die Förderung in einer Region erfolgt, die direkt an den heutigen Kreis Stormarn angrenzt.

Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung durch die Weitergabe von Mitteln im Rahmen des § 58 Nr. 1 AO an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, durch die Vergabe eines Preises für besonders herausragende Leistungen an Personen und/oder Institutionen sowie durch die Durchführung von Vorhaben, bei denen insbesondere bei Jugendlichen deren soziale Kompetenzen und Übernahme von Verantwortung geweckt werden sollen oder das bürgerschaftliche Engagement gefördert wird. Hierzu kann die Stiftung auch eigene Schulungsmaßnahmen bzw. Veranstaltungen durchführen.

Erhöht sich das Stiftungsvermögen auf 200.000 Euro kommt folgender Stiftungszweck hinzu:

4. die Förderung von Kunst und Kultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege.

Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung durch die Weitergabe von Mitteln im Rahmen des § 58 Nr. 1 AO an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Unterstützung von kulturellen Einrichtungen. Die Stiftung kann aber auch selbst kulturelle Veranstaltungen durchführen (z. B. Konzerte und Ausstellungen).

Erhöht sich das Stiftungsvermögen über diesen Betrag auf bis zu 300.000 Euro kommt folgender Stiftungszweck hinzu:

5. die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde..

Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung durch die Weitergabe von Mitteln im Rahmen des § 58 Nr. 1 AO an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Erhöht sich das Stiftungsvermögen über 300.000 Euro auf bis zu 500.000 Euro kommt folgender Stiftungszweck hinzu:

6. die Förderung des Sports.

Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung durch die Weitergabe von Mitteln im Rahmen des § 58 Nr.1 AO an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die sportliche Veranstaltungen durchführen. Die Stiftung kann aber auch selbst sportliche Veranstaltungen, wie z.B. internationale Vergleichswettkämpfe, die die Völkerverständigung fördern und integrative Maßnahmen für junge Menschen auf sportlichem Gebiet, wie z.B.
Vergleichswettkämpfe zwischen deutschen und ausländischen Einwohnern oder für Behinderte, durchführen.

Erhöht sich das Stiftungsvermögen über 500.000 Euro auf bis zu 600.000 Euro kommt folgender Stiftungszweck hinzu:

7. die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und des Naturschutzgesetzes des Landes Schleswig-Holstein und des Umweltschutzes..

Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung durch die Weitergabe von Mitteln im Rahmen des § 58 Nr.1 AO an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur finanziellem Unterstützung von steuerbegünstigten Umwelt- und Naturschutzorganisationen insbesondere durch Unterstützung der Entwicklung umwelt- und ressourcenschonender Verfahren. Sie kann mit Zustimmung der Naturschutzbehörde Biotope und Naturräume schaffen, unterhalten und pflegen.

Erhöht sich das Stiftungsvermögen über 600.000 Euro auf bis zu 750.000 Euro kommt folgender Stiftungszweck hinzu:

8. die Förderung von internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Hagenstr. 19
23843 Bad Oldesloe

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich, er ist der gesetzliche Vertreter. Die Stiftung wird durch zwei Mitglieder des Vorstands gemeinsam vertreten. Einzelnen Vorstandsmitgliedern kann in Einzelfällen eine Einzelvertretungsbefugnis durch den Stiftungsrat erteilt werden. Der Stiftungsrat kann Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Personen. Unter diesen Personen muss ein Vorstandsmitglied der Sparkasse Holstein sein, es soll sich dabei um den Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Holstein oder dessen Stellvertreter handeln.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2007
Anerkennung26.06.2007
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Stormarn
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Diese Stiftung gehört zu den 20 in Bad Oldesloe erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Mit der Anerkennung 2007 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis