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Horst Lütje Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Bad Oldesloe · anerkannt 2015

gemeinnützig

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Bildung und Erziehung von Jugendlichen sowie in Einzelfällen die finanzielle Unterstützung hilfsbedürftiger Personen.

Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch

a) die Vergabe von Zuschüssen/Patenschaften nach offenzulegenden Vergaberichtlinien an Kinder/Jugendliche, soweit diese und deren Erziehungsberechtigte im Sinne des § 53 Nr. 2 AO bedürftig sind, insbesondere an /für

- Kinder in Kindergärten/Kitas

- die Übernahme von Kosten eines Nachhilfeunterrichts bis zum Verlassen der Grundschule

- begabte Jugendliche zur (Mit-) Finanzierung der Kosten weiterführender Bildungsmaßnahmen bis zur Universität

b) die Vergabe von "Bürger für Bürger Preisen", soweit Mittel vorhanden sind, an Personen, die bei der Hilfe von Menschen, die sich in einer Notlage befanden, durch persönlichen Einsatz Mut bewiesen haben. Zusätzlich zu der Urkunde wird ein Preisgeld von insgesamt bis zu 3000€ p.a. ausgeschüttet. Die Preisverleihung erfolgt aufgrund von Vergaberichtlinien, die zu veröffentlichen sind. Die Verleihung wird mit Bild und Begründung in den lokalen Tageszeitungen veröffentlicht.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

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Anschrift und Kontakt

Anschrift

Hamburger Str. 90
23843 Bad Oldesloe

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich . Der Vorstand handelt durch seinen Vorsitzenden allein oder durch seinen Vertreter und ein weiteres Mitglied.

Organe

Der Vorstand besteht aus bis zu 4 Mitgliedern.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2015
Anerkennung02.07.2015
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Stormarn
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Diese Stiftung gehört zu den 20 in Bad Oldesloe erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Die Anerkennung im Jahr 2015 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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