Stiftung24

Just-Hansen-Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Flensburg · anerkannt 2009

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist die Unterstützung von Kindern in Flensburg und Umgebung, die aufgrund ihres

körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes (§ 53 Nr. 1 AO) hilfsbedürftig sind.

Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die Mitfinanzierung von therapeutischen

Betreuungsleistungen, wie z. B. Reiten und Schwimmen oder durch die Beschaffung bzw.

Mitfinanzierung anderer Fördermittel und -maßnahmen wie Lernhilfen, Hilfsmittelversorgung mit Geh-

, Steh- und Sitzhilfen u. a. m., die von Dritter Seite nicht finanziert werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Mildtätigkeit als Stiftungszweck

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Wrangelstr. 6
24937 Flensburg

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Personen. Als erster Stiftungsvorstand ist vom Erblasser lt. Testament Frau ….… bestellt.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2009
Anerkennung25.08.2009
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtOberbürgermeister/in der Stadt Flensburg
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

In Flensburg sind insgesamt 35 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 2009 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis