Stiftung24

European Centre for Minority Issues (ECMI)

Sitz in Flensburg · anerkannt 1998

Zweck laut Satzung

Die Stiftung hat zum Ziel, sich in einer europäischen Perspektive durch Forschung, Information und

Beratung mit Fragen von Minderheiten und den daraus entstehenden Problemen zu befassen.

Minderheiten im Sinne des Stiftungsrechts sind nationale Minderheiten sowie andere traditionelle

(autochthone) Volksgruppen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Wissenschaft & Forschung

Stiftungen für Wissenschaft und Forschung finanzieren Projekte, Nachwuchsstellen, Preise und Institute. Sie schließen Lücken dort, wo öffentliche Förderprogramme zu langsam, zu eng oder gar nicht zuständig sind. Grundlage ist § 52 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 5.798 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Schiffbrücke 12
24939 Flensburg

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder im Falle dessen Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes sein. Der Direktor führt die Geschäfte der Stiftung. Hinsichtlich der laufenden Verwaltung der Stiftung ist der Direktor besonderer Vertreter im Sinne des § 30 BGB und berechtigt, die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.

Organe

Der Vorstand besteht aus a) drei vom Königreich Dänemark, vertreten durch das Forschungsministerium, benannten Mitgliedern, darunter mindestens ein Wissenschaftler, b) einem von der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, benannten Mitglied, c) einem vom Land Schleswig-Holstein benannten Mitglied, d) einem von der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und dem Land Schleswig-Holstein gemeinsam benannten Wissenschaftler, e) drei weiteren von den Stiftern zu benennenden Mitgliedern auf Vorschlag von europäischen

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung31.08.1998
StiftungsaufsichtMinisterium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Antrag und Förderpraxis

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

In Flensburg sind insgesamt 35 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Diese Stiftung gehört zu den 35 in Flensburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Seit 1998 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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