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Sparkassen-Sozialstiftung der Sparkasse Holstein - Stiftung zur Förderung mildtätiger Zwecke im Kreis Stormarn (Kurzbezeichnung: Sparkassen-Sozialstiftung Stormarn)

Sitz in Bad Oldesloe · anerkannt 2004

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist

a) die Beschaffung von Mitteln zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, und

b) die unmittelbare Unterstützung von Personen, die aus finanziellen oder sonstigen Gründen hilfsbedürftig im Sinne des § 53 AO sind, sowie

c) die Beschaffung von Mitteln zur Förderung des Wohlfahrtswesens - insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer- Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten - durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Diese Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch

a) die Mittelweitergabe an die in Absatz 2 genannten Körperschaften und
b) durch die Beschaffung geeigneter oder verbesserter Hilfsmittel, durch die Mitfinanzierung von Hilfeleistungen, die auf eine persönliche, pflegerische Hilfe der in § 53 AO genannten Personen gerichtet sind oder durch die Vergabe von Beihilfen oder ähnlichen Zuwendungen zur Unterstützung von Personen i. S. d. § 53 AO.

Die Verwirklichung der Zwecke der Stiftung erfolgt vorrangig und überwiegend durch die Weitergabe von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die unmittelbare Unterstützung von Personen, die aus finanziellen oder sonstigen Gründen hilfsbedürftig im Sinne des § 53 AO sind, erfolgt nur im Ausnahmefall.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Mildtätigkeit

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Hagenstr. 19
23843 Bad Oldesloe

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich, er ist der gesetzliche Vertreter. Die Stiftung wird durch zwei Mitglieder des Vorstands gemeinsam vertreten. Einzelnen Vorstandsmitgliedern kann in Einzelfällen eine Einzelvertretungsbefugnis und die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB durch den Stiftungsrat erteilt werden. Der Stiftungsrat kann Vorstandsmitglieder der Stiftung von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.

Organe

Der Stiftungsvorstand setzt sich zusammen aus a) dem jeweiligen Landrat des Kreises Stormarn, Vorsitzender, b) dem Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Holstein, stellvertretender Vorsitzender, c) einem vom Stiftungsrat gewählten Vorstandsmitglied der Sparkasse Holstein.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung28.12.2004
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Stormarn
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Wenn Sie eine Förderung suchen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Diese Stiftung gehört zu den 20 in Bad Oldesloe erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 2004 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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