Familienstiftung Peter und Sigrid Steffens
Sitz in Lübeck · anerkannt 2006
Familienstiftung
Zweck laut Satzung
Durch die Stiftung können gefördert werden die leiblichen, ehelichen und im Inland lebenden Abkömmlinge (Begünstigte) von:
a) ….. In Lübeck,
b) ….. In Seeheim-Jugenheim
c) ….. In Meisach bei München
d) ….. In Lübeck.
Die unter a) bis d) genannten Personen selbst zählen nicht zu den Begünstigten. Daneben kann auch das öffentliche Wohl gefördert werden.
Zweck der Stiftung ist
a) die Förderung von Schulbildung, Ausbildung, Fortbildung und Studium der Begünstigten,
b) die Unterstützung in Not (durch einmalige oder laufende Zuwendungen) als Hilfe zur Selbsthilfe der Begünstigten,
c) die darlehensweise Bereitstellung von Stiftungsvermögen für die Begünstigten zum Zwecke des Erwerbs von Immobilien zu eigenen Wohnzwecken. …
d) die geistige und materielle Förderung des Familiensinns und des Familienzusammenhaltes durch die Abhaltung von Familientagen, wobei jährlich mindestens ein Familientreffen stattzufinden hat.
Nebenzweck soll sein, in Lübeck für alle Zeiten den guten Namen der Stifter und das Ansehen, was sie sich dort erworben hatten, wach zu halten und zu pflegen. Zu diesem Zweck können auch Zuwendungen für das öffentliche Wohl vorgenommen werden. Diese Zuwendungen sollen dem untergeordneten Zweck angemessen sein und in einer Beziehung zu der Hansestadt Lübeck stehen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.
Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Kontaktdaten
Anschrift
Koberg 1
23552 Lübeck
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Kurator vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich, er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Er ist berechtigt, in Einzelfällen Untervollmacht zu erteilen.
Organe
Der bestellte und ernannte Testamentsvollstrecker ist zugleich der erste Kurator. Er ist auf drei Jahre bestellt, danach wird der Kurator vom Familienrat auf jeweils drei Jahre bestellt.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 12.12.2006 |
|---|---|
| Stiftungsaufsicht | Bürgermeister/in der Hansestadt Lübeck |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Antrag und Förderpraxis
Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.
In Lübeck sind insgesamt 122 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Diese Stiftung gehört zu den 122 in Lübeck erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Seit 2006 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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