Otto und Erna Voß-Stiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Lübeck · anerkannt 1979
gemeinnützig
Satzungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studienhilfe. Die Stiftung soll zur Erreichung von Ausbildungs- und/oder Berufszielen das Fortkommen benachteiligter junger Menschen in Lübeck und Umgebung fördern, was den Geförderten sonst ohne Hilfe oder Unterstützung eines Elternhauses, wie z. B. bei Voll- oder Halbwaisen, erschwert sein würde.
Der Zweck wird verwirklicht durch Gewährung von
a) einmaligen oder laufenden Zuschüssen zur Förderung und Unterstützung
- der Erziehung,
- der schulischen und/oder beruflichen Aus- und/oder Fortbildung, sofern der Bedarf, ggf. zusätzliche Bedarf, im Einzelfall nicht anderweitig (durch eigene Einnahmen, durchsetzbare Ansprüche gegen Dritte einschl. der Ansprüche gegen öffentliche Kassen usw.) gedeckt werden kann.
b) Zuschüssen an Einrichtungen für alle im Zusammenhang mit den Zielsetzungen nach Abs. 2 stehenden Aufgaben, einschl. der Beschaffung von Sachmitteln.
Die Gewährung kann auch an andere als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen erfolgen, die Zwecke der Stiftung im Sinne des Absatzes (2) fördern.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Bildung & Erziehung als Stiftungszweck
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Breite Straße 6-8
23552 Lübeck
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Sind mehrere Vorstandsmitglieder vorhanden, so wird die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Organe
Der Stiftungsvorstand besteht aus höchstens drei Personen.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 1979 |
|---|---|
| Anerkennung | 11.10.1979 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Bürgermeister/in der Hansestadt Lübeck |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.
Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
In Lübeck sind insgesamt 122 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Seit 1979 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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