LEBENSHILFE-Gemeinschaftsstiftung Lübeck
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Lübeck · anerkannt 2002
Der Stiftungszweck im Wortlaut
Zweck der Gemeinschaftsstiftung sind die Förderung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, insbesondere mit geistiger Behinderung, in Lübeck und Umgebung.
Der Zweck wird verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln für Einrichtungen der Marli-Werkstätten GmbH.
Des weiteren wird der Zweck verwirklicht durch die Gewährung von Zuschüssen oder Weitergabe von Sachmitteln an Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 2 Abs. 2, insbesondere für
- Gegenstände zum behindertengerechten Wohnen bzw. Arbeiten,
- Freizeitaktivitäten,
- Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen,
- Sportliche und therapeutische Angebote.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Mildtätigkeit: der Hintergrund
Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Adresse und Kontaktwege
Anschrift
Carl-Gauß-Str. 13-15
23562 Lübeck
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Stiftungsvorstand vertritt die Gemeinschaftsstiftung gerichtlich und außergerichtlich mit zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein.
Organe
Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Personen, und zwar aus a) der/dem jeweiligen Vorsitzenden des jeweiligen Vorstandes der Lebenshilfe für geistig Behinderte Lübeck und Umgebung e.V., b) zwei weiteren Vorstandsmitgliedern, die von der Mitgliederversammlung der Lebenshilfe für geistig Behinderte Lübeck und Umgebung e. V. für die Dauer von vier Jahren gewählt werden.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2002 |
|---|---|
| Anerkennung | 29.11.2002 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Bürgermeister/in der Hansestadt Lübeck |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Fördert diese Stiftung?
Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.
In Lübeck sind insgesamt 122 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Diese Stiftung gehört zu den 122 in Lübeck erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Das Anerkennungsjahr 2002 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
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Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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