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Schnoor Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Gettorf · anerkannt 2016

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur

a) selbstlosen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen im Sinne von § 53 Nr. 1

Abgabenordnung, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe

anderer angewiesen sind und zur selbstlosen finanziellen Unterstützung von Kindern und

Jugendlichen im Sinne von § 53 Nr. 2 Abgabenordnung, wobei die Unterstützung von Kindern

Vorrang vor der von Jugendlichen haben soll;

b) Förderung der Jugendhilfe

durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Mildtätigkeit: der Hintergrund

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Kontaktdaten

Anschrift

Am Markt 14
24214 Gettorf

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Alleiniges Organ der Stiftung ist der Vorstand gem. §§ 86, 26 BGB. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Organe

Der Vorstand besteht aus drei Personen, möglichst a) ein in Gettorf praktizierender Rechtsanwalt b) ein öffentlich bestellter Wirtschaftsprüfer oder ein Steuerberater bzw. ein Steuerbevollmächtigter c) ein Bankkaufmann bzw. Bankfachfrau. Jeweils 2 von Ihnen sind gemeinsam vertretungsberechtigt.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2016
Anerkennung15.08.2016
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Rendsburg-Eckernförde
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Diese Stiftung gehört zu den 3 in Gettorf erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Die Anerkennung im Jahr 2016 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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