Helene Müller-Daudert Stiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 2005
Zweck laut Satzung
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kunst und Kultur, insbesondere der Musik, der Jugend- und Altenhilfe, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 und 2 der Abgabenordnung, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte einschließlich der Hilfe für unschuldig verurteilte Gefangene und in Haft gefolterter Menschen, der Entwicklungszusammenarbeit, der internationalen Gesinnung und Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und der Völkerverständigung sowie die Förderung des Andenkens an die Verfolgungen des NS Regimes durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
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Kontaktdaten
Anschrift
Lilienstraße 36
20095 Hamburg
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2004 |
|---|---|
| Anerkennung | 2005 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Förderung beantragen
Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
Von den 1.419 Stiftungen mit Sitz in Hamburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Mit der Anerkennung 2005 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
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Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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