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Stiftung Wissenschaft und Demokratie

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Kiel · anerkannt 1992

gemeinnützig

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung und die Förderung der Bildung sowie die Mittelbeschaffung für die Verwirklichung dieses steuerbegünstigten Zweckes durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch a) die Förderung der Politikwissenschaft und der politischen Bildung, insbesondere - der Wissenschaft von der Inneren Politik und der politischen Bildung (z. B. in den Bereichen Verfassungs-, Energie-, Umwelt- und Verkehrspolitik), auch im Vergleich mit anderen Demokratien, - der Nachbardisziplinen (Rechts-, Wirtschafts- und Geschichtswissenschaften, Politische Philosophie) b) die Unterstützung von steuerbegünstigten Körperschaften, welche die Förderung der Politikwissenschaften und ihrer Nachbardisziplinen zum Gegenstand haben, c) die Verwendung ihres Einkommens in den steuerlich zulässigen Grenzen, um den Stifter und seine nächsten Angehörigen zu unterhalten.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Wall 40
24103 Kiel

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2016
Anerkennung1992
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 1992 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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