Stiftung24

Kieler Stadtkloster

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Kiel · anerkannt 1822

gemeinnützig

Zweck laut Satzung

Der Zweck der Stiftung ist die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens, insbesondere durch

den Betrieb ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Aufnahme und Betreuung von Personen,

die infolge ihres Alters und ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe

anderer angewiesen sind.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Mildtätigkeit: der Hintergrund

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Harmsstr. 104-122
24114 Kiel

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, ist es allein vertretungsberechtigt. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so ist jedes Mitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Mitglied zur Vertretung befugt. Der Stiftungsrat kann in einem solchen Fall einem Vorstandsmitglied auch Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, hat der Stiftungsrat durch Erteilung von Vollmachten Vorsorge dafür zu treffen, dass die Stiftung jederzeit ordnungsgemäß vertreten werden kann.

Organe

Der Vorstand besteht aus mindestens einer und höchstens drei hauptamtlich tätigen Personen (Geschäftsführer).

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1822
Anerkennung18.06.1822
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtMinisterium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Diese Stiftung gehört zu den 84 in Kiel erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Seit 1822 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis