Stiftung24

Marie-Luise Imbusch-Stiftung

Sitz in Lübeck · anerkannt 1991

gemeinnützig

Wofür diese Stiftung da ist

Die Stiftung dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung auf dem Gebiet der Musikkultur und Musikerziehung.

Die Stiftungszwecke werden verwirklicht durch:

a) Förderung des jeweils besten schleswig-holsteinischen Musikers aus dem Wettbewerb "Jugend musiziert". Sollte dieser Wettbewerb eines Tageseingehen oder sich zweckentfremden, hat der Vorstand das Recht und die Pflicht, ein anderes äquivalentes Kriterium an die Stelle zu setzen. Seine Entscheidung ist unanfechtbar.

b) Förderung des Jahrgangsbesten, jungen deutschen Musikers nach Anhörung des deutschen Musikrates Bonn.

c) Förderung von begabten jungen Musikern aller Kategorien.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Koberg 1
23552 Lübeck

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die Stiftung wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied vertreten.

Organe

Die Stiftung hat einen Vorstand, der aus drei Personen besteht a) Ein Rechtsanwalt und Notar aus Lübeck, der von der zuständigen Rechtsanwalts- und Notarkammer bestimmt wird. Bei der Bestimmung sollen der ausscheidende Rechtsanwalt und Notar sowie die weiteren Mitglieder des Vorstandes gehört werden, soweit dies möglich und angebracht ist. b) Der jeweilige Direktor bzw. Leiter der Musikhochschule Lübeck. Sollte dieser verhindert sein, bestimmt er einen Musikexperten aus dem Kreise der Musikhochschule Lübeck. c) Einen von der Industrie- und Handelskammer Lübeck zu bestimmenden angesehenen Kaufmann oder Wirtschaftsprüfer aus Lübeck.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung08.03.1991
StiftungsaufsichtBürgermeister/in der Hansestadt Lübeck
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Diese Stiftung gehört zu den 122 in Lübeck erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Seit 1991 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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