Stiftung24

Stiftung für Christlich-Soziale Dienste

Sitz in Eckernförde · anerkannt 1956

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist der Betrieb und die Unterhaltung heilpädagogischer christlich-sozialer

Einrichtungen für Kinder, Jugendliche, Heranwachsende und junge Erwachsene mit der Aufgabe,

diesen, unabhängig der Konfession, pädagogische und körperliche Betreuung und Hilfe zu geben.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Soziales & Wohlfahrt

Stiftungen im Bereich Soziales und Wohlfahrt unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen: Wohnungslose, Familien in Not, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen ohne Angehörige. Viele betreiben eigene Einrichtungen, andere geben Geld an Träger weiter. Rechtlich fällt das unter § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 9.785 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Brennofenweg 4
24340 Eckernförde

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand hat für die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszweckes zu sorgen. Er vertritt die Stiftung und führt deren Geschäfte. Die Stiftung wird durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter den Vorsitzende oder seinen Stellvertreter.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens zwei, jedoch höchstens fünf Personen. Bis zu drei seiner Mitglieder, in jedem Fall der Vorsitzende, sind gegen Entgelt für die Stiftung tätig.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung12.06.1956
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Rendsburg-Eckernförde
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Fördert diese Stiftung?

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 12 Stiftungen mit Sitz in Eckernförde verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Die Anerkennung im Jahr 1956 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis