Stiftung24

Hindenburghaus Lübeck Stiftung

Sitz in Lübeck · anerkannt 1998

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur

a) Pflege des Andenkens der Opfer beider Weltkriege durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, insbesondere durch Unterstützung der Deutschen Kriegsgräberfürsorge

b) Förderung des Sports, insbesondere des Schießsports durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts

c) Förderung der Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts

d) Förderung des Denkmalschutzes in Lübeck und Förderung der Soldaten- und Reservistenbetreuung jeweils durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes

sowie

die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordung,
der Betrieb, die Erweiterung und Unterhaltung der auf dem Stiftungsgrundstück befindlichen und zu belassenen Gedenkstätte für Lübecker Kriegsteilnehmer und -verbände der Kriege seit 1813.

Die Satzungszwecke werden insbesondere durch Gewährung von Zuschüssen und Beihilfen verwirklicht.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Denkmalpflege als Stiftungszweck

Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 2.582 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Koberg 4
23552 Lübeck

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich durch jeweils drei seiner Mitglieder, wobei zwei der Mitglieder der 1. Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und/oder der Schatzmeister sein müssen.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus 7 Personen, nämlich dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister sowie vier Beisitzern.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung06.03.1998
StiftungsaufsichtBürgermeister/in der Hansestadt Lübeck
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Diese Stiftung gehört zu den 122 in Lübeck erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Seit 1998 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis