Stiftung24

Fürstlich von Bismarck'sche Kulturstiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Aumühle · anerkannt 2001

gemeinnützig

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist es, das Gedenken an Otto Fürst von Bismarck zu pflegen und das historische Verständnis für ihn und seine Epoche zu fördern sowie das Bismarck-Mausoleum und das Bismarck- Museum in Friedrichsruh für die Interessen der Allgemeinheit in Bildung und Kultur zugänglich zu machen.

Dieser Zweck soll insbesondere verwirklicht werden durch

- das Betreiben des Bismarck-Museums, in dem die Sammlung der Öffentlichkeit in den historischen Räumen unter fachmännischer Leitung zugänglich gemacht und im Spiegel moderner historischer Erkenntnisse in geeigneter Form beleuchtet wird,

- das Betreiben des Mausoleums, in dem die historische Ausstattung des Mausoleums gepflegt, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und in geeigneter Form erläutert wird,

- Veranstaltungen, wie beispielsweise Vorträge, Lesungen, Gedenk- und Fachveranstaltungen, zu Leben und Werk von Otto Fürst von Bismarck und seiner Epoche,

- die Unterstützung der Arbeit von Wissenschaftlern, die Leben und Werk Ottos Fürst von Bismarck sowie seine Epoche zum Forschungsgegenstand haben.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Ortsteil Friedrichsruh
21521 Aumühle

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Solange Ferdinand Fürst von Bismarck Vorsitzender des Vorstandes ist, vertritt er die Stiftung allein. Im Verhinderungsfall vertreten der stellvertretende Vorsitzende und ein Mitglied des Vorstandes die Stiftung gemeinschaftlich. Ist Carl-Eduard Graf von B. Vorsitzender des Vorstandes, vertritt er die Stiftung ebenfalls alleine. Ist der jeweilige Inhaber des Forstbetriebs Sachsenwald Vorsitzender des Vorstandes, vertritt dieser die Stiftung alleine.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2001
Anerkennung08.10.2001
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Herzogtum Lauenburg
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

In Aumühle sind insgesamt 8 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Diese Stiftung gehört zu den 8 in Aumühle erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Die Anerkennung im Jahr 2001 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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