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Stiftung Aumühle

Sitz in Aumühle · anerkannt 1983

gemeinnützigkommunale Stiftung

Wofür diese Stiftung da ist

Zweck der Stiftung ist die Förderung der sozialen Dienste, der offenen Jugend- und Altenhilfe, der Kultur und der Erwachsenenbildung sowie der internationalen Kontakte.

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

a) die Förderung der sozialen Dienste und der offenen Alten- und Jugendhilfe in Aumühle durch Zuwendungen an Einzelpersonen, die im Sinne des § 53 Abgabenordnung bedürftig sind, und/oder an gemeinnützige und mildtätige Organisationen, die ihrerseits im Interesse des genannten Personenkreises tätig sind, insbesondere der Verein Schwesternstation Aumühle e. V., das Deutsche Rote Kreuz und die Kindergärten bzw. Kindertagesstätten,

b) die Förderung der Bildung und Weiterbildung durch Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen, die einen Auftrag der Bildung oder Weiterbildung erfüllen, insbesondere die Volkshochschule,

c) die Förderung der öffentlichen Bücherei in Aumühle,

d) die Förderung der internationalen Kontakte, insbesondere Kontakte zu Verschwisterungsgemeinden, sowie die Unterstützung einzelner, mildtätiger Organisationen in anderen Ländern durch humanitäre Hilfsmaßnahmen,

e) die Förderung des Sports, der Kultur-, Kunst- und Heimatpflege in Aumühle durch Ankauf von Kunstwerken, die der Öffentlichkeit in Ausstellungen etc., zugänglich gemacht werden sollen, und der Durchführung von kulturellen Veranstaltungen oder Engagieren von Künstlern,

f) die Unterhaltung und Bewahrung des Bismarck-Turmes in Aumühle,

g) die Verwaltung und den Ausbau des Gemeindearchivs Aumühle.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Bismarckallee 21
21521 Aumühle

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die jeweils amtierende Bürgermeisterin oder der jeweils amtierende Bürgermeister der Gemeinde Aumühle ist gesetzliche Vertreterin / gesetzlicher Vertreter der Stiftung.

Organe

Das Organ der Stiftung ist der amtierende Bürgermeisterin bzw. amtierender Bürgermeister der Gemeinde Aumühle.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung22.08.1983
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Herzogtum Lauenburg
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

In Aumühle sind insgesamt 8 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 1983 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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