Stiftung24

Ansgar G. Thies-Stiftung

Sitz in Aumühle · anerkannt 2025

Zweck laut Satzung

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung sowie die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens jeweils im Geltungsbereich der Abgabenordnung. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch

a. die Durchführung, Mitwirkung an sowie die finanzielle Förderung von Bildungsveranstaltungen, die sich umfassend mit den in dem Grundgesetz verankerten Grundrechten und den Prinzipien des demokratischen Rechtsstaats befassen und diese objektiv und neutral würdigen.

b. die Entwicklung und Verbreitung geeigneter Lehr- und Lernprogramme, in der die besondere Bedeutung der Grundrechte und des demokratischen Rechtsstaats vermittelt werden, einschließlich der Mitwirkung hieran.

Die Bildungsveranstaltungen sollen insbesondere in Schulen, Jugend- und Kulturzentren sowie an anderen geeigneten Orten durchgeführt werden.

Die Stiftung verwirklicht ihre steuerbegünstigten Zwecke auch durch Mittelweiterleitungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts im Sinne von § 58 Nr. 1 AO.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Zwei Mitglieder des Vorstands vertreten die Stiftung gemeinschaftlich. Der Stiftungsrat kann Mitgliedern des Vorstands Einzelvertretungsbefugnis erteilen und sie von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Der Stifter hat für die Dauer seiner Vorstandstätigkeit Einzelvertretungsbefugnis und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Organe

Das Organ der Stiftung ist der Vorstand, er besteht vorbehaltlich aus dem Vorsitzenden und seinem Vertreter.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung10.09.2025
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Herzogtum Lauenburg
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Fördert diese Stiftung?

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Von den 8 Stiftungen mit Sitz in Aumühle verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Diese Stiftung gehört zu den 8 in Aumühle erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Seit 2025 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis