Stiftung24

Georg Tappert-Stiftung

Sitz in Schleswig · anerkannt 2003

gemeinnützig

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist es, den künstlerischen Nachlass von Georg Tappert so zu bewahren, zu

erschließen und in einer veränderbaren Auswahl zu präsentieren, dass er der Öffentlichkeit und ihrem

Kunstverständnis dient und die Erforschung einer der wichtigsten Epochen der deutschen

Kunstgeschichte fördert, in deren Zentrum der mit der Kunstentwicklung in Schleswig-Holstein

verbundene Künstler Georg Tappert sich einst befand.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Kunst & Kultur tun

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Schloss Gottorf
24837 Schleswig

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die Stiftung wird gerichtlich und außergerichtlch vom Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter vertreten.

Organe

Der Vorstand besteht aus drei Personen. Der erste Stiftungsvorstand besteht aus Herrn.... (natürliche Person) als Vorsitzendem auf Lebenszeit und dem Direktor des Schleswig- Holsteinischen Landesmuseums als stellvertretendem Vorsitzenden. Beide bestellen das dritte Vorstandsmitglied. Übt Herr ... sein Amt nicht mehr aus, setzt sich der Vorstand wie folgt zusammen: Vorsitzender ist der Direktor des Schleswig-Holsteinischen Landemuseums für die Dauer seiner Amtszeit, stellvertretender Vorsitzender ein vom Vorstand des Freundeskreises Schloß Gottorf zu bestellendes Mitglied dieses Vereins. Der Vorsitzende und der Vorstand des Freundskreises Schloß Gottorf bestellen das dritte Vorstandmitglied.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung20.06.2003
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Schleswig-Flensburg
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Diese Stiftung gehört zu den 23 in Schleswig erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 2003 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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