Stiftung Rolf und Bettina Horn
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Schleswig · anerkannt 1993
gemeinnützig
Zweck laut Satzung
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur.
Hierzu sollen die im Eigentum der Stiftung stehenden Kunstwerke (d.h. die durch das Stiftungsgeschäft von Rolf Horn in die Stiftung eingebrachten Kunstwerke, die später durch die Stiftung hinzuerworbenen und die von Bettina Horn zu gestifteten Kunstwerke) als Leihgaben der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden: durch die
• Bereitstellung in einer öffentlichen Sammlung
• Bereitstellung dieser Kunstwerke als Leihgabe für Ausstellungen
• Publikation der Kunstwerke in wissenschaftlichen Veröffentlichungen, Katalogen und Reproduktionen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Kunst & Kultur als Stiftungszweck
Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.
Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.
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Anschrift und Kontakt
Anschrift
Schloss Gottorf - Schlossinsel 1 1
24847 Schleswig
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Die Vorstandsmitglieder bilden den Vorstand der Stiftung. Jeweils zwei von ihnen sind gemeinsam vertretungsberechtigt, wobei die weiteren Vorstandsmitglieder jeweils nur zusammen mit dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter gemeinsam vertretungsberechtigt sind.
Organe
Die Stiftung wird von einem Vorstand verwaltet, der aus bis zu fünf Personen besteht.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 1993 |
|---|---|
| Anerkennung | 07.05.1993 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Fördert diese Stiftung?
Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.
Von den 23 Stiftungen mit Sitz in Schleswig verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Die Anerkennung im Jahr 1993 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
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Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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